Kündigungsschutz bei Kündigung durch Arbeitgeber
Bei Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber gilt es grundsätzlich keine Zeit zu verlieren.
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Wir vertreten Ihre Rechte im Falle eine Kündigung durch den Arbeitgeber – schnell und unbürokratisch!
In Kündigungssachen steht Ihnen einer unserer Rechtsanwälte direkt telefonisch als Ansprechpartner für ein erstes Informationsgespräch zur Verfügung.
Die Möglichkeit des Arbeitnehmers, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung, beim Arbeitsgericht die sogenannte Kündigungsschutzklage zu erheben, stellt das notwendige Rechtsmittel zur Verfügung, mit dem er gegen eine zu unrecht ausgesprochene Kündigung vorgehen kann. Um Kündigungsschutz zu erhalten, muss der Arbeitnehmer selber aktiv werden.
Wählen Sie hierzu einfach unsere Notfallnummer für Kündigungsschutz 0170/2209783.
Sofern wir Sie als Mandanten begrüßen dürfen, werden wir umgehend die rechtlich notwenigen Schritte ergreifen. Eine Kündigungsschutzklage wird, soweit zur Sicherung Ihrer Rechte erforderlich, in der Regel noch am selben Tag gefertigt und fristwahrend beim Arbeitsgericht eingereicht.
Zusammen setzen wir Ihre berechtigten Ansprüche durch.