Gehalt nicht gezahlt? Wie gehen Sie als Arbeitnehmer sinnvoll vor. Von der Mahnung zur Lohnzahlungsklage
Leider müssen wir in unserem Kanzleialltag immer wieder erfahren, dass Arbeitgeber zum Fälligkeitszeitpunkt keinen Lohn auszahlen. Als erster Schritt sollten
Sie daher Ihren Arbeitgeber anmahnen. Dies ist zwar nicht zwingend erforderlich, um später eine Lohnklage zu erheben, aber zunächst angezeigt, um dem Arbeitgeber die Chance zu geben, die fehlende Zahlung unverzüglich nachzuholen. Bringt die Mahnung hingegen nicht den gewünschten Erfolg und kommt es sogar bei mehreren Monatsgehältern zu Zahlungsausfällen, dann sollte der nächste Schritt die Lohnklage sein. Dabei ist besonders dann Eile geboten, wenn es bereits Hinweise auf eine drohende Insolvenz des Arbeitgebers wegen Zahlungsunfähigkeit gibt. Auch enthalten viele Arbeitsverträge Ausschlussfristen, die bewirken, dass Ansprüche des Arbeitnehmers u.U. zeitnah verfallen. Sollten Sie als Arbeitnehmer in der unglücklichen Situation sein, dass Ihr Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt, sollten Sie sich zeitnah hierzu anwaltlich beraten lasse.
Arbeitnehmer sollten hier nicht gehemmt sein. So wie jeder Arbeitnehmer seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag gegenüber seinem Arbeitgeber erfüllen muss, gilt dies auch für Ihren Arbeitgeber. Eine der wichtigsten Vertragspflichten Ihres Arbeitgebers ist die Zahlung des vereinbarten Lohnes.
Lohnzahlungsklage beim Arbeitsgericht- So gehen Sie vor, wenn Sie Ihren Lohn einklagen wollen
Die Lohnklage muss beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Der Klageantrag sollte sich dabei auf den Bruttoarbeitslohn beziehen, damit auch die nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuerschuld beglichen werden. Als Arbeitnehmer steht Ihnen außerdem ein Zurückbehaltungsrecht zu, das heißt, Sie können ihre Arbeitsleistung solange verweigern, bis Sie Ihren Lohn erhalten. Wer keinen Lohn erhält, möchte den Arbeitsvertrag häufig auch kündigen. Bei einem erheblichen Zahlungsrückstand können die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung gegeben sein, jedoch sollten Sie sich als Arbeitnehmer hierzu zunächst beraten lassen. Sollte Ihr Arbeitgeber tatsächlich in Zahlungsschwierigkeiten stecken, wird häufig ein Lohnverzicht vorgeschlagen. Als Arbeitnehmer kann ein Lohnverzicht mit negativen Folgen verbunden sein. So könnte es hierdurch auch zu einer Reduzierung des Arbeitslosengeldes oder des Insolvenzgeldes kommen.