Es liegt auf der Hand, dass Versicherungen zunächst bestrebt sind, Kosten einzusparen. Schnell bieten Haftpflichtversicherungen daher Geschädigten an, die Verkehrsunfallregulierung nach einem Verkehrsunfall zu übernehmen. Dies führt regelmäßig immer wieder dazu, dass der Geschädigte um seine berechtigten Ansprüche gebracht wird.
Sie als Geschädigter eines Verkehrsunfalles haben grundsätzlich nach § 249 Satz 1 BGB einen Anspruch auf Schadenersatz durch „Naturalrestitution“. Dies bedeutet für Sie als Geschädigter eines Unverschuldeten Verkehrsunfalles, dass der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung als Gesamtschuldner den Zustand herzustellen haben, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Zustand nicht eingetreten wäre.
Verkehrsunfall was kann ich geltend machen?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen dem Geschädigten zahlreiche Ansprüche zu. Insbesondere sind hierbei zu nennen:
- Reparaturkosten
- Kosten eines Sachverständigengutachtens
- Anwaltskosten
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
- Wertminderung Ihres Fahrzeuges
- allgemeine Kostenpauschale
- andere Sachschäden.
Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass ein juristischer Laie schnell mit der Schadensabwicklung eines Verkehrsunfalls überfordert ist. Zudem sollten Sie bedenken, dass die Regulierung teilweise viel Zeit kostet – Ihre kostbare Zeit, die Sie nicht bezahlt bekommen.
Wie weise ich die Schäden an meinem Auto nach einem Verkehrsunfall nach?
Bei sog. Bagatellschäden, das sind Schäden bis ca. 750 Euro reicht für die Schadensregulierung in der Regel der Kostenvoranschlag oder die Reparaturrechnung als Schadensnachweis. Zeichnet es sich ab, dass der Schaden höher ist, ist es ratsam einen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten.
Bei einem unverschuldeten Unfall hat die gegnerische Versicherung die Kosten des Sachverständigen zu tragen. Im Fall eines mitverschuldeten Unfalls werden die Kosten anteilig übernommen.
Verkehrsunfall gleich einen Anwalt nehmen? Wer trägt die Rechtsanwaltskosten?
Ihre Rechtsanwaltskosten werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen bei der Schadensregulierung durch einen Rechtsanwalt insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir als moderne Anwaltskanzleien sind in der Lage, Ihnen ohne aufwändigen Kanzleibesuch und ohne nervenden Papierkrieg zu helfen.
Gerne können Sie uns über neue Internetplattform der Verkehrsanwälte Ihren Daten für eine Schadenregulierung bequem und schnell auf elektronischem Wege übermitteln- ganz ohne aufwendigen Kanzleibesuch.Das übermitteln der Daten ist unverbindlich und es entsteht kein Mandatsverhältnis. Nach Eingang der Daten werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
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