Archiv des Schlagworts ‘rechtsanwalt’

Privatverkauf und Ausschluss der Sachmängelhaftung

Donnerstag, den 9. Juni 2011

Nicht nur bei Kaufverträgen die von Verbrauchern über Internethandelsplattformen wie beispielsweise eBay abgeschlossen werden, sondern auch im persönlichen Rechtsverkehr, besonders beim Verkauf von Gebrauchtwagen, kommt es häufig vor, dass im Vertragstext eine Formulierung aufgenommen wird, mit der die Haftung des Verkäufers für Sachmängel ausgeschlossen werden soll. (weiterlesen…)

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Die Tricks der Autohändler beim Gebrauchtwagenkauf zum Ausschluss der Gewährleistung

Mittwoch, den 7. Oktober 2009

Immer wieder suchen uns Mandanten auf, die von einem Händler einen Gebrauchtwagen erworben haben, der zwischenzeitlich den einen oder anderen Defekt aufweist. Häufig reagiert der Händler abweisend, wenn der Kunde Gewährleistungsansprüche reklamiert und behauptet, der Kunde habe keine derartigen Ansprüche, da die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen worden sei. (weiterlesen…)

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Ansprüche bei Schäden an Neuwagen oder Gebrauchtwagen – Gewährleistung und Beweislastumkehr

Montag, den 27. April 2009

Das Auto ist der Deutschen liebstes Kind. Deshalb und natürlich auch wegen der meist hohen Kosten eines Neu- oder Jahreswagens, erwartet der Käufer beim Auto eine besonders hohe Qualität und Zuverlässigkeit. Dies gilt umso mehr, wenn beim Händler erworben wird. Erfüllt der Wagen diese Ansprüche nicht, stellt sich für den Käufer die Frage nach seinen Rechten.

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Ärger mit dem Gebrauchtwagen – Mängel und Gewährleistung beim Autokauf

Mittwoch, den 8. April 2009

Der Kauf eines Gebrauchtwagens wird oft in der Erwartung getätigt, gute Qualität zu einem günstigen Preis zu erwerben. Und diese Annahme ist auch berechtigt: oft lassen sich insbesondere bei Jahreswagen stattliche Ersparnisse im Vergleich zu einem fabrikneuen KFZ erreichen.

Verdruss stellt sich aber ein, wenn der Wagen aber schon kurz nach dem Kauf reparaturbedürftig wird. (weiterlesen…)

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Wenn der Mieter nicht zahlt! Tipps für Vermieter

Mittwoch, den 8. April 2009

Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung bei Zahlungsverzug des Mieters.

Säumige Zahler können Ihnen als Vermieter das Leben schwer machen. Der Vermieter von Wohnraum kann seinem Mieter unter den Voraussetzungen der §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 BGB fristlos wegen Zahlungsverzug kündigen. Das Gesetz unterscheidet dabei folgende Fälle:

  • Der Mieter ist mit ist für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teiles der Miete in Verzug.
  •  Der Mieter ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug, der die Miete für zwei Monate erreicht.

Nach überwiegender Auffassung wird hierbei nicht die Kaltmiete, sondern die Gesamtmiete unter Einschluss der laufenden Nebenkosten zugrunde gelegt.

Ferner muss der Vermieter beachten, dass an die Form einer fristlosen Kündigung mehrere Anforderungen gestellt werden, und der Zugang ggf. durch den Vermieter nachgewiesen werden muss.

Das Gesetz räumt dem Mieter die Möglichkeit ein, noch bis zwei Monate nach Rechtshängigkeit, d.h. Zustellung einer Räumungsklage, die fristlose Kündigung abzuwenden, indem die ausstehenen Zahlungen auf einen Schlag beglichen werden. Die Kündigung wird dann unwirksam. Umso wichtiger ist daher die frühzeitige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Rechtsanwalt. Denn hat der Mieter beispielsweise die Miete in der Vergangenheit unpünktlich bezahlt und wurde er deshalb bereits durch den Vermieter abgemahnt, so kann die fristlose Kündigung zusätzlich auf die unpünktliche Mietzahlung gestützt werden. Der Mieter kann dann zwar durch Aufzahlung der rückständigen Miete den Kündigungsgrund des § 543 Abs. 2 BGB beseitigen, nicht aber den des § 543 Abs. 1 BGB.

Die im Mietrecht tätigen Anwälte wissen dies, und können daher bereits im Vorfeld einer fristlosen Kündigung beratend tätig werden, damit dann eine fristlose Kündigung auch das Mietverhältnis wirklich beendet.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Philipp Krasel

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Surfen am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit kann zur Kündigung führen

Mittwoch, den 8. April 2009

In den meisten Unternehmen gehört heutzutage ein internetfähiger PC zur Standardausstattung des Arbeitsplatzes. An vielen Arbeitsplätzen wird die private Internetnutzung geduldet. Die Duldung kann sich aber nur auf die Nutzung in dem als üblich anzusehenden Rahmen beziehen. Doch wann drohen dem Arbeitnehmer arbeitsrechtliche Konsequenzen? (weiterlesen…)

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Kündigungsschutz sofort!

Donnerstag, den 2. April 2009

Bei Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber gilt es grundsätzlich keine Zeit zu verlieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. (weiterlesen…)

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