Renovierungsklauseln in Mietverträgen
Donnerstag, den 14. Mai 2009Was Mieter beachten sollten,
Beim Auszug die Wände streichen, das ist für viele Mieter selbstverständlich. Doch so selbstverständlich ist dies für den Gesetzgeber nicht.
Denn nach der Bestimmung des § 535 Satz 2 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Abnutzungen, die lediglich durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache eingetreten sind, hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538 BGB).
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