Kündigungsschutz sofort!
Donnerstag, den 2. April 2009Bei Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber gilt es grundsätzlich keine Zeit zu verlieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. (weiterlesen…)
