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Kündigungsschutz sofort!

Donnerstag, den 2. April 2009

Bei Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber gilt es grundsätzlich keine Zeit zu verlieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. (weiterlesen…)

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