Rechtsanwalt THOMAS M. AMANN

Rechtsanwalt Amann

Kirchstraße 1
64283 Darmstadt

Telefon: 06151/ 504 37-00
Telefax: 06151/ 504 37-28
amann [at] akk-kanzlei.de

Nach Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife in Baden-Württemberg Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt am Main. Dort u.a. Studium im Strafrecht bei Prof. em. Dr. Wolfgang Naucke. Während des Studiums zahlreiche studienbegleitende Tätigkeiten in Anwaltskanzleien und Unternehmen in den Bereichen Recht, Personal und Verwaltung.

Nach dem 1. Staatsexamen u.a. praktische Ausbildung als Rechtsrefrerendar im Strafrecht bei der Staatsanwaltschaft Fulda und dem Amtsgericht Fulda. Nach Abschluss des 2. Staatsexamens Zulassung zur Rechtsanwaltschaft von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.
Rechtsanwalt Amann ist als Partner der Kanzlei Amann Krasel Koch Rechtsanwälte PartnPageview(); erschaft mit Standorten in Frankfurt/M. und Darmstadt (City) ausschließlich in den Bereichen Strafrecht und Strafverteidigung tätig und verfügt über jahrelange Erfahrung sowie besondere Kenntnis im Straf- und Strafprozessrecht, insbesondere im Umgang mit Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden.

Rechtsanwalt Amann ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), Mitglied im Anwaltverein Darmstadt und Südhessen e.V., Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV sowie Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV und vertretungsberechtigt an allen deutschen Landgerichten und an allen deutschen Oberlandesgerichten.

Rechtsanwalt Amann ist unser  Ansprechpartner für Sie im Strafrecht.

Herr Rechtsanwalt Amann hat u.a. folgende Fachartikel im Strafrecht veröffentlicht:

Download von Kinderpornographie über Tauschbörsen: Haftstrafe möglich!

Besitz & Verbreiten von Kinderpornographie, § 184b StGB: Vermeidung der Abgabe einer DNA-Probe wird immer schwieriger!

Alkohol & Trunkenheit am Steuer, § 316 StGB – Beweisverwertungsverbot einer unrechtmäßigen Blutentnahme?

Alkohol am Steuer – Die Trunkenheitsfahrt und deren Folgen!

§ 184b StGB – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?

Neben Kinderpornographie nun auch Jugendpornographie nach § 184c strafbar! Erste Fragen an den Rechtsanwalt.

Nochmal EU-Führerschein und § 21 StVG: Was rät der Strafverteidiger nach dem EuGH-Urteil vom 26.06.2008?

Herr Rechtsanwalt, welche Strafe droht bei BAföG-Betrug nach § 263 StGB? Fragen im Zusammenhang mit dem BAföG.

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