Rechtsanwalt MATTHIAS KOCH

Bolongarostraße 154
65929 Frankfurt am Main
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koch [at] akk-kanzlei.de
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Frankfurt am Main mit Abschluss durch Prädikatsexamen.
Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs für Steuerrecht.
Darin enthalten unter anderem Kursteile im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, Gewerbe- und Körperschaftssteuerrecht, Einkommens- und Umsatzsteuerrecht.
Im Rahmen seiner Mitarbeit bei einer führenden Frankfurter Anwaltskanzlei wirkte Rechtsanwalt Koch an der Bearbeitung bedeutender Mandate im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes/Urheberrechts mit.
Rechtsanwalt Koch betreut vorwiegend zivilrechtliche Mandate, unter anderem auf den Gebieten:
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Vertragsrecht, insbesondere Rechtsberatung rund um den Autokauf
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Internet- und EDV-Recht
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Schadensrecht
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