
Die Kosten für die Rechtsberatung rechnen wir fair und transparent ab. Wir informieren bereits vor der Entstehung über die voraussichtlich zu erwartenden Kosten und halten unsere Mandanten während der Mandatsbearbeitung auch über Kostenfragen auf dem Laufenden. Je nach Fallgestaltung und Mandat bieten wir die folgenden Möglichkeiten der Abrechnung an:
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Das RVG ist ein besonderes Gesetz, welches die anwaltliche Vergütung regelt. Dieses Gesetz legt der Berechnung des Honorars regelmäßig den sogenannten Gegenstandswert zugrunde, von dem das konkrete Honorar abgeleitet wird. Der Gegenstandswert bemisst sich z.B. nach der Forderungshöhe, dem Nachlasswert oder der Schadenshöhe.
Rechtschutzversicherungen übernehmen Anwaltsgebühren im Rahmen des RVG. In diesen Fällen rechnen wir nach dem RVG ab. Außerdem rechnen wir immer dann nach dem RVG ab, falls wir keine abweichenden Vereinbarungen mit unseren Mandanten getroffen haben.
Über weitere Einzelheiten zur Abrechnung nach dem RVG können Sie sich in der unten zum Download bereit stehenden Broschüre der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) informieren.
Beratungsgebühren ab dem 1. Juli 2006
Für den Bereich der außergerichtlichen Beratung sind seit dem 1. Juli 2006 keine gesetzlichen Gebühren mehr geregelt. Stattdessen legt der Gesetzgeber in § 34 RVG fest, dass für die außergerichtliche Beratung der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken soll. Wird keine Vereinbarung getroffen, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts bzw., wenn der Mandant Verbraucher ist, für eine Erstberatung ein Honorar in Höhe von höchstens 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer.
Die Vergütung für unsere Dienstleistung im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung regeln wir daher in der nachstehend zum Download bereit stehenden Vergütungsvereinbarung.
AKK-Kanzlei Vergütungsvereinbarung Erstberatung (PDF-Datei 240 KB
In einzelnen Fällen, insbesondere bei geringen Gegenstandswerten, ist auch die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für eine Erstberatung möglich. Sie können uns hierauf gerne ansprechen.
Honorarvereinbarung
Auf Ihren Wunsch bieten wir Ihnen in geeigneten Rechtsangelegenheiten aber selbstverständlich auch eine auf Ihren persönlichen Rechtsfall speziell zugeschnittene Honorarvereinbarung an.
Modell 1: Vergütung auf Zeitbasis
Unsere Honorare auf Zeitbasis liegen zwischen 150,00 € und 200,00 € zuzüglich Umsatzsteuer pro Stunde, je nachdem wie aufwendig und schwierig die Angelegenheit ist.
Modell 2: Pauschalgebühr
Wenn wir den zu erwartenden Aufwand und die übrigen Umstände gut einschätzen können, befreien wir den Mandanten von dem Risiko einer vorher nicht exakt feststehenden Honorarhöhe durch Vereinbarung einer Pauschalvergütung. Das Risiko, ein nicht kostendeckendes Honorar vereinbart zu haben, liegt im Falle der Pauschalvergütung bei der Partnerschaft.
