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	<title>Rechtsanwalt Frankfurt AKK-Rechtsanwälte Amann Krasel Koch Frankfurt-Höchst und Darmstadt</title>
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		<title>Arbeitszeugnis, Formulierung und Geheimcodes</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Apr 2012 09:20:36 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Arbeitszeugnis – verschl&#252;sselte Formulierung/Geheimcodes oder &#252;bertriebenes Misstrauen? Die Zeugnissprache ist ein sowohl f&#252;r den Arbeitnehmer als auch f&#252;r den Arbeitgeber ein un&#252;bersichtliches Feld. Un&#252;bersichtlich auch deshalb, weil der Gesetzgeber diesen Bereich nur sehr grob geregelt hat. Nach § 109 Abs. 1 GewO hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverh&#228;ltnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Arbeitszeugnis – verschl&#252;sselte Formulierung/Geheimcodes oder &#252;bertriebenes Misstrauen?</h1>
<p>Die <strong>Zeugnissprache</strong> ist ein sowohl f&#252;r den Arbeitnehmer als auch f&#252;r den Arbeitgeber ein un&#252;bersichtliches Feld. Un&#252;bersichtlich auch deshalb, weil der Gesetzgeber diesen Bereich nur sehr grob geregelt hat.<br />
Nach § 109 Abs. 1 GewO hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverh&#228;ltnisses Anspruch auf ein schriftliches <strong>Zeugnis</strong>. Das Zeugnis darf gem&#228;&#223; § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO keine Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der &#228;u&#223;eren Form oder dem Wortlaut ersichtliche Aussage &#252;ber den Arbeitnehmer zu treffen.<br />
Vielfach versuchen Arbeitgeber diese Vorgaben durch „<strong>Geheimcodes</strong>“ zu unterlaufen. Auch wenn dies in der Praxis sicherlich h&#228;ufig vorkommt, ist ein &#252;bertriebenes Misstrauen des Arbeitnehmers, insbesondere bei an sich guter Leistungsbeurteilung, nicht erfolgsversprechend, wie ein aktuelles BAG-Urteil (BAG, Urteil vom 15.11.2011, Az.: 9 AZR 386/10) zeigt.</p>
<h2>Was war passiert?</h2>
<p>Der Kl&#228;ger (Arbeitnehmer) war in der Zeit vom 1. April 2004 bis zum 28. Februar 2007 als Mitarbeiter bei der Beklagten(Arbeitgeber) besch&#228;ftigt. Nach Beendigung des Arbeitsverh&#228;ltnisses erteilte die Beklagte dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis mit insgesamt guter Leistungsbewertung. Das Zeugnis enthielt u .a. den Satz:</p>
<blockquote><p><a>&#8220;Wir haben Herrn &#8230; als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt, der stets eine sehr hohe Einsatzbereitschaft zeigte.“</a></p></blockquote>
<p>Mit seiner Klage wollte der Arbeitnehmer eine &#196;nderung seines Zeugnisses vor dem Arbeitsgericht erzwingen. Er war der Ansicht, dass die Formulierung „kennen gelernt“ in der Berufswelt &#252;berwiegend negativ verstanden werde. Der Arbeitgeber bringe hierdurch verschl&#252;sselt zum Ausdruck, dass gerade das Gegenteil der Aussage im Zeugnis zutr&#228;fe, der Arbeitnehmer also desinteressiert und unmotiviert gewesen sei.<br />
Der Arbeitnehmer verlor den Prozess in allen Instanzen. Auch das Bundesarbeitsgericht war der Ansicht, dass die Formulierung „kennen gelernt“ kein unzul&#228;ssiges Geheimzeichen ist. Aus Sicht eines objektiven Empf&#228;ngerhorizonts erwecke die Formulierung nicht den Eindruck, dass der Arbeitgeber in Wahrheit das Gegenteil des Beschriebenen meine.<br />
Zwar ist es durchaus ratsam, dass der Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis anwaltlich &#252;berpr&#252;fen l&#228;sst, da nicht jede vom Arbeitgeber gew&#228;hlte Formulierung akzeptiert werden muss; das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgericht zeigt indes auch, dass nicht s&#228;mtliche Formulierungen auf die Goldwaage gelegt werden sollten, insbesondere wenn das Arbeitszeugnis insgesamt eine gute Leistungsbewertung enth&#228;lt.</p>
<p>In der arbeitsrechtlichen Praxis findet man auch immer wieder Zeugnisse, die sich insbesondere durch die Nichterw&#228;hnung wesentlicher Punkte besonders negativ hervortun (sog. „beredtes Schweigen“). Neben der Formulierung eines Zeugnisses sollte das Zeugnis vom Arbeitnehmer insbesondere daher auch stets auf etwaige L&#252;cken hin &#252;berpr&#252;ft werden.</p>
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		<title>Privatverkauf und Ausschluss der Sachm&#228;ngelhaftung</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Jun 2011 15:44:37 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Auch wenn ein Verbraucher von einer Privatperson kauft und die Gew&#228;hrleistung ausgeschlossen ist, kann der K&#228;ufer gesetzliche Anspr&#252;che auf Gew&#228;hrleistung haben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht nur bei Kaufvertr&#228;gen die von Verbrauchern &#252;ber Internethandelsplattformen wie beispielsweise <strong>eBay</strong> abgeschlossen werden, sondern auch im pers&#246;nlichen Rechtsverkehr, besonders beim Verkauf von <strong>Gebrauchtwagen</strong>, kommt es h&#228;ufig vor, dass im Vertragstext eine Formulierung aufgenommen wird, mit der die Haftung des Verk&#228;ufers f&#252;r <strong>Sachm&#228;ngel</strong> ausgeschlossen werden soll. <span id="more-771"></span><br />
Ein solch umfassender <strong>Gew&#228;hrleistungsausschluss</strong> ist grunds&#228;tzlich nur dann m&#246;glich, wenn der Verk&#228;ufer als <strong>Privatperson</strong> handelt. <a href="http://www.akk-kanzlei.de/2009/10/die-tricks-der-autohaendler-beim-gebrauchtwagenkauf-zum-ausschluss-der-gewaehrleistung/">Versuche von Autoh&#228;ndlern, einen Ausschluss der Gew&#228;hrleistung zu vereinbaren, sind meist unwirksam.</a><br />
Allerdings ist auch ein <strong>Verbraucher</strong>, der von einer <strong>Privatperson</strong> erwirbt, oft nicht v&#246;llig rechtlos, wenn die gekaufte <strong>Ware Beanstandungen</strong> aufweist. <strong>Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che</strong> k&#246;nnen sich beispielsweise in folgenden Konstellationen ergeben:</p>
<p>1.	Der  <strong>Privatverk&#228;ufer ist in Wirklichkeit ein H&#228;ndler</strong></p>
<p>Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass ein <strong>Unternehmer</strong> zu einem <strong>Privatverk&#228;ufer</strong> wird, sobald er sich als solcher ausgibt. Es ist letztlich ohne Belang, ob der Verk&#228;ufer bei eBay als <strong>privater Verk&#228;ufer</strong> angemeldet ist oder ob ein <strong>Kaufvertragsformular</strong> verwendet wird, das f&#252;r Gesch&#228;fte zwischen zwei <strong>Privatleuten</strong> vorgesehen ist. Entscheidend ist nach der Rechtsprechung (BGH NJW 2006, 2250, 2251) allein, ob der Verk&#228;ufer bei Abschluss eines Rechtsgesch&#228;fts in Aus&#252;bung einer <strong>gewerblichen oder selbst&#228;ndigen T&#228;tigkeit</strong> handelt, was ein selbst&#228;ndiges und planm&#228;&#223;iges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraussetzt.</p>
<p>An das Merkmal des gesch&#228;ftlichen Handelns sind auch keine zu hohen Anforderungen zu stellen: Im <strong>gesch&#228;ftlichen Verkehr</strong> handelt auch derjenige, der <strong>Privateigentum</strong> in einem gewissen Umfang verkauft, der &#252;ber das hinausgeht, was im <strong>privaten Verkehr</strong> &#252;blich ist (LG Berlin, GRUR-RR 2004, 16f.)</p>
<p>Wer also bei eBay auff&#228;llig oft &#228;hnliche und/oder neue Artikel verkauft, d&#252;rfte mit hoher Wahrscheinlichkeit als <strong>Unternehmer</strong> einzustufen sein.</p>
<p>Ebenso d&#252;rfte, wenn ein <strong>Fahrzeug auf dem Firmengel&#228;nde</strong> besichtigt und der  Kaufvertrag anschlie&#223;end in den <strong>B&#252;ror&#228;umen des Verk&#228;ufers</strong> unterzeichnet wird, selten ein Zweifel daran bestehen, dass der Verk&#228;ufer als <strong>gewerblicher Unternehmer</strong> gehandelt hat.</p>
<p>2.	Der <strong>Gew&#228;hrleistungsausschluss ist eine Allgemeine Gesch&#228;ftsbedingung</strong></p>
<p><a href="http://www.akk-kanzlei.de/2009/04/gewaehrleistung-garantie-ebay-anwalt-rechtsanwalt-internetrecht-frankfurt/">Der vollst&#228;ndige <strong>Gew&#228;hrleistungsausschluss</strong> ist f&#252;r neue Sachen gem&#228;&#223; §§ 475 Abs. 1 Satz 1 BGB respektive § 309 Nr. 8 Lit. b BGB ebenfalls unwirksam, wenn er eine <strong>Allgemeine Gesch&#228;ftsbedingung</strong> darstellt.</a> Allgemeine Gesch&#228;ftsbedingungen sind Regelungen, die den Vertragsinhalt gestalten sollten und f&#252;r eine Vielzahl von F&#228;llen vorformuliert sind. Die meisten <strong>Artikelbeschreibungen bei eBay sind Allgemeine Gesch&#228;ftsbedingungen</strong>, sofern der Verk&#228;ufer sie noch bei weiteren Angeboten verwendet hat.</p>
<p>3.	Es besteht eine <strong>Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung</strong></p>
<p>Der Verk&#228;ufer kann sich auf einen <strong>Gew&#228;hrleistungsausschluss</strong> auch dann nicht berufen, wenn er zuvor eine <strong>Garantie</strong> hinsichtlich des aufgetretenen Schadens abgegeben hat.</p>
<p>Viel h&#228;ufiger wird aber eine so genannte <strong>Beschaffenheitsvereinbarung</strong> vorliegen. <a href="http://www.akk-kanzlei.de/2009/04/gewaehrleistung-garantie-ebay-anwalt-rechtsanwalt-internetrecht-frankfurt/">Danach muss der Verk&#228;ufer zumindest f&#252;r die <strong>Eigenschaften der Kaufsache</strong> einstehen, die im Kaufvertrag vereinbart sind.</a> Dies kann zum Beispiel den <strong>Kilometerstand</strong> betreffen oder die <strong>Unfallfreiheit</strong>. Die <strong>Artikelbeschreibung bei eBay ist auch eine Beschaffenheitsvereinbarung</strong>. Wenn der Verk&#228;ufer dort einen Ring aus Wei&#223;gold beschreibt, muss er daf&#252;r einstehen, wenn sich das Material sp&#228;ter als Silber erweist.</p>
<p>4.	Dem Verk&#228;ufer war der <strong>Mangel bei Vertragsschluss</strong> bekannt</p>
<p>Wenn der Verk&#228;ufer den <strong>Mangel</strong> bei Vertragsschluss kennt und ihn dem K&#228;ufer nicht mitteilt, k&#246;nnte ein <strong>arglistiges Verschweigen</strong> im Sinne des § 444 BGB vorliegen, das den <strong>Gew&#228;hrleistungsausschluss</strong> ebenso unwirksam macht. Indizien f&#252;r ein <strong>arglistiges Verschweigen</strong> k&#246;nnen sich nach der Rechtsprechung beispielsweise ergeben, wenn der Verk&#228;ufer aufgrund tats&#228;chlicher Umst&#228;nde auf das Vorliegen eines Mangels hat schlie&#223;en m&#252;ssen (BGH NJW 1997, 270).</p>
<p>Wenn die von einer <strong>Privatperson</strong> gekaufte Ware somit einen ma&#223;geblichen <strong>Sachmangel</strong> aufweist, k&#246;nnte eine Pr&#252;fung des Sachverhalts durch einen entsprechend spezialisierten <strong>Rechtsanwalt</strong> mithin durchaus sinnvoll sein und bares Geld sparen.</p>
<p>Ihr Ansprechpartner: <a href="http://www.akk-kanzlei.de/rechtsanwaelte/rechtsanwalt-frankfurt-darmstadt-matthias-koch/">Rechtsanwalt Matthias Koch</a></p>
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		<title>Sog. Bagatelldelikte – „Emmely“ und die Folgen</title>
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		<pubDate>Tue, 18 Jan 2011 16:21:24 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Fall &#8220;Emmely“ &#8211; Eine &#196;nderung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts? Was war passiert? Eine Kassiererin war seit ca. 30 Jahren bei einer Supermarktkette als Kassiererin besch&#228;ftigt. Im Januar 2008 wurden in dem Supermarkt Leergutbons im Wert von 48 und 82 Cent gefunden. Die Kassiererin erhielt die Bons vom Filialleiter zur Aufbewahrung im Kassenb&#252;ro &#252;bergeben, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Der Fall &#8220;Emmely“ &#8211; Eine &#196;nderung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts?<span id="more-749"></span></h1>
<p>Was war passiert?</p>
<p>Eine Kassiererin war seit ca. 30 Jahren bei einer Supermarktkette als Kassiererin besch&#228;ftigt. Im Januar 2008 wurden in dem Supermarkt Leergutbons im Wert von 48 und 82 Cent gefunden. Die Kassiererin erhielt die Bons vom Filialleiter zur Aufbewahrung im Kassenb&#252;ro &#252;bergeben, falls sich ein Kunde noch melden sollte.<br />
Die ihr nicht geh&#246;renden Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro wurden letztlich 10 Tage sp&#228;ter zum eigenen Vorteil der Kassiererin durch diese eingel&#246;st.</p>
<p>Nach Anh&#246;rung durch den Arbeitgeber hatte die Kassiererin erkl&#228;rt, die Bons k&#246;nnten ihr durch eine ihrer T&#246;chter oder eine Kollegin ins Portemonnaie gesteckt worden sein. Der Arbeitgeber k&#252;ndigte der Kassiererin fristlos.</p>
<p>Im Gerichtsverfahren um die K&#252;ndigung hatte die Kassiererin bestritten, die Bons an sich genommen zu haben. Die Vorinstanz sah die Tat aber als erwiesen an.</p>
<p>Das BAG hat &#252;berraschend die Entscheidung der Vorinstanz (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.2.2009, 7 Sa 2017/08) aufgehoben und die <strong>K&#252;ndigung</strong> f&#252;r <strong>unwirksam</strong> erkl&#228;rt (BAG, Urteil v. 10.6.2010, 2 AZR 541/09).</p>
<p>Das BAG hat seit der sog. Bienenstichentscheidung in st&#228;ndiger Rechtsprechung die Ansicht vertreten</p>
<blockquote><p><a>&#8220;auch wirtschaftlich geringwertige Straftaten von Arbeitnehmern im Arbeitsverh&#228;ltnis rechtfertigten <strong>an sich</strong> eine au&#223;erordentliche K&#252;ndigung&#8221;.</a></p></blockquote>
<p>Gleichwohl wurde durch das BAG auch stets darauf hingewiesen, dass in einem zweiten Schritt anhand des jeweiligen Einzelfalles eine Pr&#252;fung der <strong>Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit</strong> der K&#252;ndigung zu erfolgen hat. Hierbei sind grunds&#228;tzlich alle Umst&#228;nde des Einzelfalls abzuw&#228;gen, so vor allem die Dauer der unbeanstandeten T&#228;tigkeit des Arbeitnehmers f&#252;r den Arbeitgeber, die sozialen Folgen einer K&#252;ndigung f&#252;r den Arbeitnehmer sowie auf Arbeitgeberseite das Ausma&#223; des eingetretenen Vertrauensschadens, wobei auch die Schadensh&#246;he zu ber&#252;cksichtigen ist.<br />
Unter Umst&#228;nden kann das Ergebnis dieser Pr&#252;fung sein, dass eine <strong>Abmahnung</strong> als milderes Mittel zur Wiederherstellung des f&#252;r die Fortsetzung des Vertrags notwendigen Vertrauens in die Redlichkeit des Arbeitnehmers ausreichend ist.</p>
<p>Nach diesen Grunds&#228;tzen kam das BAG auch im Fall der Kassiererin zu dem Ergebnis, dass das Verhalten &#8220;<strong>an sich</strong>&#8221; ausreichend f&#252;r die au&#223;erordentliche K&#252;ndigung war.<br />
Lediglich im Rahmen der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitspr&#252;fung kam das BAG im Fall „Emmeley“ zu dem Ergebnis, dass das durch die &#252;ber 30 Jahre lang beanstandungsfreie T&#228;tigkeit aufgebaute <strong>&#8220;Vertrauenskapital&#8221;</strong> nicht durch den <strong>&#8220;in vieler Hinsicht atypischen und einmaligen</strong>&#8221; Sachverhalt vollst&#228;ndig zerst&#246;rt werden konnte. Im Rahmen der Interessenabw&#228;gung war auch der nur geringe Schaden zu ber&#252;cksichtigen.</p>
<p>Im Ergebnis, so das BAG, w&#228;re deshalb eine Abmahnung ausreichend und angemessen gewesen, um das Vertrauensverh&#228;ltnis wiederherzustellen.</p>
<p>Das BAG ist insoweit auf der Linie seiner gefestigten Rechtsprechung geblieben &#8211; wenn auch diesmal das Ergebnis &#252;berrascht.</p>
<p>F&#252;r Arbeitgeber d&#252;rfte diese Entscheidung gleichwohl zu einer <strong>Rechtsunsicherheit</strong> im Bereich der geringen Verm&#246;gensdelikte f&#252;hren. Denn bisher galten auch wirtschaftlich geringwertige Straftaten von Arbeitnehmern im Arbeitsverh&#228;ltnis als „sichere Sache“ f&#252;r den Arbeitgeber. Nunmehr d&#252;rfte auch der Verlauf von diesen K&#252;ndigungsschutzverfahren f&#252;r Arbeitgeber &#228;u&#223;erst schwer kalkulierbar werden. Dies gilt insbesondere f&#252;r F&#228;lle in denen der Arbeitnehmer durch eine lange und beanstandungsfreie T&#228;tigkeit quasi in sein Vertrauenskonto &#8220;eingezahlt&#8221; hat.</p>
<p>Um die Diskussion um „Bagatellk&#252;ndigungen“ endg&#252;ltig zu beenden, w&#228;re eine Gesetzes&#228;nderung notwendig. Zwar haben die SPD-Bundestagsfraktion (BT-Drucks. 17/648 v. 9.2.2010), die LINKE (BT-Drucks. 17/649 v. 9.2.2010) und die Gr&#252;nen (BT-Drucks. 17/1986 v. 9.6.2010) gefordert, hier gesetzgeberisch t&#228;tig zu werden. Dies findet aber jedenfalls derzeit wohl keine politische Mehrheit.</p>
<p>K&#252;ndigungsrechtsstreite bleiben daher immer Einzelfallentscheidungen.</p>
<p>Es lohnt sich deshalb regelm&#228;ssig, eine fristlose K&#252;ndigung zeitnah durch einen Anwalt &#252;berpr&#252;fen zu lassen. Arbeitnehmer m&#252;ssen dabei die <strong>Drei-Wochen-Frist </strong>f&#252;r die Einreichung einer <strong>K&#252;ndigungsschutzklage</strong> beachten.</p>
<p>Ihr Ansprechpartner: <a href="http://www.akk-kanzlei.de/rechtsanwaelte/rechtsanwalt-frankfurt-darmstadt-philipp-krasel/">Rechtsanwalt Philipp Krasel</a></p>
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		<title>Ich wurde abgemahnt</title>
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		<pubDate>Sat, 17 Oct 2009 14:18:51 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Ich wurde abgemahnt &#8211; wie muss ich mich verhalten? Abmahnung – Abmahnwelle – Abmahnanwalt. In Zeiten des Internet stolpern nicht nur Unternehmen, sonder vermehrt auch Privatpersonen &#252;ber diese Begriffe. Gerade Nutzer von Tauschb&#246;rsen, Homepage-Betreiber, Blogger und auch verst&#228;rkt Verk&#228;ufer in Internet-Auktionsh&#228;usern wie z.B. eBay sind potentiell gef&#228;hrdet, Adressat einer Abmahnung zu werden. Hierbei werden Sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Ich wurde abgemahnt &#8211; wie muss ich mich verhalten?</h1>
<p>Abmahnung – Abmahnwelle – Abmahnanwalt. In Zeiten des Internet stolpern nicht nur Unternehmen, sonder vermehrt auch Privatpersonen &#252;ber diese Begriffe. Gerade Nutzer von Tauschb&#246;rsen, Homepage-Betreiber, Blogger und auch verst&#228;rkt Verk&#228;ufer in Internet-Auktionsh&#228;usern wie z.B. eBay sind potentiell gef&#228;hrdet, Adressat einer Abmahnung zu werden. Hierbei werden Sie als Inhaber des Internetanschlusses in Anspruch genommen.<span id="more-732"></span> Es wird dabei nicht unterschieden, ob Sie auch Verursacher sind. Die dabei geltend gemachten Forderungen k&#246;nnen mehrere tausend Euro betragen.</p>
<h1>Was ist eine Abmahnung?</h1>
<p>Eine Abmahnung ist zun&#228;chst nichts anderes als die Aufforderung einer Partei an eine andere Partei, ein bestimmtes, aus ihrer Sicht rechtswidriges Verhalten zu unterlassen. Ihr beigef&#252;gt ist zumeist eine strafbewehrte Unterlassungserkl&#228;rung, mit der sich der Abgemahnte verpflichtet, das Verhalten k&#252;nftig unter Androhung einer Vertragsstrafe zu unterlassen. Wichtig an dieser Stelle ist, dass eine Abmahnung lediglich die Rechtsauffassung der Partei darstellt, die die Abmahnung verschickt. L&#228;ngst nicht jede Abmahnung ist bei n&#228;herer &#220;berpr&#252;fung auch gerechtfertigt; m&#246;gen auch noch so viele Gerichtsentscheidungen in der Abmahnung zitiert werden.</p>
<h1>Kann ich mich dagegen wehren?</h1>
<p>Zun&#228;chst ist anzumerken, dass Ihnen eine Abmahnung ohne jegliche gerichtliche &#220;berpr&#252;fung zugesandt wird und lediglich die Rechtsauffassung der gegnerischen Partei wiedergibt. Bei weitem nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt.<br />
Die Medienindustrie macht zivilrechtliche Schadensersatzanspr&#252;che geltend. Diese Forderungen sind nicht jedem Fall und auch nicht in jeder H&#246;he berechtigt. Bei der &#220;berpr&#252;fung dieser Forderung sind wir gerne auch sehr kurzfristig behilflich.<br />
Zudem geht die geforderte Unterlassungserkl&#228;rung vielfach zu weit. Damit w&#252;rden Verpflichtungen eingegangen, die nicht zwingend erforderlich sind.<br />
Es kommt stets auf Ihren pers&#246;nlichen Einzelfall an. Eine Aussage zu den M&#246;glichkeiten der Abwehr der Forderungen ist erst nach einer Pr&#252;fung Ihres Falls m&#246;glich. Sprechen Sie uns dazu an.<br />
Keinesfalls sollten Sie die Abmahnung einfach ignorieren. Es besteht dann das Risiko, dass die Gegenseite dann gegen Sie eine sog. einstweilige Verf&#252;gung erwirkt.</p>
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		<title>K&#252;ndigung bei versp&#228;teter Krankmeldung</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Oct 2009 09:52:03 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Eine wiederholt versp&#228;tete Krankmeldung kann zur K&#252;ndigung f&#252;hren. Arbeitnehmer sind stets gut beraten im Falle einer Erkrankung ihrer Verpflichtung, die Arbeitsunf&#228;higkeit und deren voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber mitzuteilen, unverz&#252;glich nachzukommen. „Unverz&#252;glich bedeutet die Arbeitsunf&#228;higkeit bereits zu Beginn der betrieblichen Arbeitszeit dem Arbeitgeber anzuzeigen und nicht etwa erst nach einem etwaigen Arztbesuch“. Um im Streitfalle die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Eine wiederholt versp&#228;tete Krankmeldung kann zur K&#252;ndigung f&#252;hren.</h1>
<p>Arbeitnehmer sind stets gut beraten im Falle einer Erkrankung ihrer Verpflichtung, die <strong>Arbeitsunf&#228;higkeit</strong> und deren <strong>voraussichtliche Dauer</strong> dem Arbeitgeber mitzuteilen, unverz&#252;glich nachzukommen.<span id="more-715"></span></p>
<blockquote><p>„Unverz&#252;glich bedeutet die Arbeitsunf&#228;higkeit bereits zu Beginn der betrieblichen Arbeitszeit dem Arbeitgeber anzuzeigen und nicht etwa erst nach einem etwaigen Arztbesuch“.</p></blockquote>
<p>Um im Streitfalle die Mitteilung an den Arbeitgeber nachweisen zu k&#246;nnen empfiehlt sich zu einer telefonischen Mitteilung eine weitere Benachrichtigung per Fax oder Email.</p>
<p>J&#252;ngst hat das LAG Hamm, Urt. v. 02.09.2005 – 13 Sa 991/05 ausgeurteilt:</p>
<blockquote><p>„Der wiederholte Versto&#223; gegen die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunf&#228;higkeit unverz&#252;glich mitzuteilen, ist nach vergeblicher Abmahnung an sich geeignet, eine ordentliche K&#252;ndigung sozial zu rechtfertigen“.</p></blockquote>
<p>Der Versto&#223; gegen die Verpflichtung, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunf&#228;higkeit unverz&#252;glich mitzuteilen, kann daher zur <strong>K&#252;ndigung</strong> f&#252;hren.</p>
<p>Von einer <strong>K&#252;ndigung</strong> betroffene Arbeitnehmer sollten unmittelbar nach Zugang der K&#252;ndigung fachkundigen Rat einholen, da der Rechtsweg nach Ablauf einer <strong>Klagefrist</strong> von <strong><span style="text-decoration: underline;">drei</span></strong> Wochen nicht mehr gegeben ist.</p>
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		<title>Die Tricks der Autoh&#228;ndler beim Gebrauchtwagenkauf zum Ausschluss der Gew&#228;hrleistung</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Oct 2009 17:20:50 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Immer wieder suchen uns Mandanten auf, die von einem H&#228;ndler einen Gebrauchtwagen erworben haben, der zwischenzeitlich den einen oder anderen Defekt aufweist. H&#228;ufig reagiert der H&#228;ndler abweisend, wenn der Kunde Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che reklamiert und behauptet, der Kunde habe keine derartigen Anspr&#252;che, da die Gew&#228;hrleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen worden sei. Hierzu ist klar zu sagen: Einen vollst&#228;ndigen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Immer wieder suchen uns Mandanten auf, die von einem <strong>H&#228;ndler</strong> einen <strong>Gebrauchtwagen</strong> erworben haben, der zwischenzeitlich den einen oder anderen <strong>Defekt</strong> aufweist. H&#228;ufig reagiert der H&#228;ndler abweisend, wenn der Kunde <strong>Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che</strong> reklamiert und behauptet, der Kunde habe keine derartigen Anspr&#252;che, da die <strong>Gew&#228;hrleistung</strong> im <strong>Kaufvertrag ausgeschlossen</strong> worden sei.<span id="more-704"></span><br />
Hierzu ist klar zu sagen: Einen vollst&#228;ndigen <strong>Ausschluss der Gew&#228;hrleistung</strong> gegen&#252;ber einem <strong>Verbraucher </strong>kann ein <strong>H&#228;ndler</strong> nicht vornehmen.<br />
Dies ist auch den meisten H&#228;ndlern bekannt. Um sich dennoch M&#246;glichkeiten zu verschaffen, berechtigte <strong>Gew&#228;hrleistungsbegehren</strong> der K&#228;ufer <strong>zur&#252;ckzuweisen</strong>, sind viele H&#228;ndler zwischenzeitlich sehr erfinderisch bei der Gestaltung von <strong>Kaufvertr&#228;gen</strong>.<br />
H&#228;ufig finden sich dort beispielsweise <strong>Formulierungen</strong> wie:</p>
<ul>
<li>„<em><strong>verkauft wie besichtigt</strong></em>“</li>
<li>„<em><strong>verkauft wie gesehen</strong></em>“<br />
oder</li>
<li>„<em><strong>verkauft wie probegefahren</strong></em>.“</li>
</ul>
<p>Solche Formulierungen d&#252;rften vor Gericht keinen Bestand haben, da sie letztlich einen <strong>Ausschluss der Gew&#228;hrleistung</strong> zur Folge h&#228;tten, was den gesetzlichen Vorgaben zum <strong>Schutz der Verbraucher</strong> eindeutig zuwider liefe.<br />
Zu unterscheiden sind solche Konstellationen allerdings von wirksamen „<strong>Beschaffenheitsvereinbarung</strong>“ im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB. Das Gesetz sieht dort folgende Regelung vor:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Die Sache ist frei von Sachm&#228;ngeln, wenn sie bei Gefahr&#252;bergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.“</em></p>
<p>Im Grundsatz bedeutet dies, wer ein Auto ohne R&#228;der kauft, darf sich wegen dieses Umstandes nicht auf Gew&#228;hrleistung berufen. Voraussetzung daf&#252;r ist allerdings sowohl die konkrete als auch die f&#252;r einen Verbraucher <strong>verst&#228;ndliche Benennung</strong> der <strong>vorhandenen Sch&#228;den</strong> vor Vertragsschluss.<br />
Ungen&#252;gend und damit wirkungslos d&#252;rften aber Formulierungen wie:</p>
<ul>
<li>„<em>Fahrzeug wird verkauft mit <strong>optischen und technischen M&#228;ngeln</strong>.“</em></li>
<li><em>„<strong>Vorhandene M&#228;ngel</strong> sind dem K&#228;ufer bekannt</em>.“</li>
</ul>
<p>Gleiches gilt, wenn der H&#228;ndler das Fahrzeug im Kaufvertrag schlicht etwa als „<em><strong>Unfallwagen</strong></em>“ oder „<em><strong>Bastlerfahrzeug</strong></em>“ bezeichnet.<br />
Letztlich kommt es auch hier immer auf den Einzelfall an, eine genaue Pr&#252;fung des Bestehens von <strong>Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;chen</strong> sollte daher einem auf diesem Gebiet spezialisierten Anwalt anvertraut werden.</p>
<p>Ihr Ansprechpartner: <a href="http://www.akk-kanzlei.de/rechtsanwaelte/rechtsanwalt-frankfurt-darmstadt-matthias-koch/">Rechtsanwalt Matthias Koch</a></p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://www.akk-kanzlei.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_16_16.png" width="16" height="16" alt="Share"/></a> </p>]]></content:encoded>
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		<title>Vorsicht bei Versandk&#228;ufen &#252;ber Internetmarktpl&#228;tze (Ebay)</title>
		<link>http://www.akk-kanzlei.de/2009/06/vorsicht-bei-versandkaeufen-ueber-internetmarktplaetze-ebay/</link>
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		<pubDate>Thu, 18 Jun 2009 10:02:23 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Handel &#252;ber das Internet boomt und insbesondere bei Internetauktionsh&#228;usern wie Ebay suchen viele Privatleute mittlerweile nach dem ein- oder anderen Schn&#228;ppchen. Gemessen an der &#252;berw&#228;ltigend hohen Zahl von positiven Bewertungen, die zum Beispiel bei Ebay vergeben werden, stellen sich die dort abgewickelten Gesch&#228;fte &#252;berwiegend als problemlos dar. Schwierigkeiten entstehen unter anderem dann, wenn die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <strong>Handel</strong> &#252;ber das <strong>Internet</strong> boomt und insbesondere bei <strong>Internetauktionsh&#228;usern</strong> wie <strong>Ebay</strong> suchen viele <strong>Privatleute</strong> mittlerweile nach dem ein- oder anderen Schn&#228;ppchen. Gemessen an der &#252;berw&#228;ltigend hohen Zahl von <strong>positiven</strong> <strong>Bewertungen</strong>, die zum Beispiel bei <strong>Ebay</strong> vergeben werden, stellen sich die dort abgewickelten Gesch&#228;fte &#252;berwiegend als problemlos dar.</p>
<p>Schwierigkeiten entstehen unter anderem dann, wenn die <strong>gekaufte Ware</strong> vereinbarungsgem&#228;&#223; an den <strong>Empf&#228;nger</strong> <strong>versendet werden</strong> soll, dort aber nur in <strong>besch&#228;digtem Zustand</strong> oder gar &#252;berhaupt <strong>nicht ankommt. </strong><span id="more-665"></span><br />
Solche Situationen k&#246;nnen einerseits entstehen, wenn der <strong>Verk&#228;ufer</strong> zum „Club“ der „<strong>schwarzen Schafe</strong>“ geh&#246;rt und den <strong>K&#228;ufer</strong> <strong>vors&#228;tzlich betr&#252;gen</strong> wollte. Andererseits k&#246;nnen auch ganz banale Ursachen in Betracht kommen, da jeder <strong>Spediteur</strong> die eine oder andere <strong>verlorene Sendung</strong> zu beklagen hat.<br />
Wegen der tats&#228;chlichen Schwierigkeiten, im Einzelfall <strong>nachzuweisen</strong>, ist entscheidend, wer f&#252;r die aufgetretenen Probleme <strong>verantwortlich</strong> zeichnet:</p>
<p>Gem&#228;&#223;<strong> § 447 Abs. 1 BGB</strong> wird der <strong>Verk&#228;ufer</strong> von seinen <strong>Pflichten</strong> frei, sobald er die <strong>Ware</strong> an den <strong>Transportunternehmer</strong> <strong>&#252;bergeben</strong> hat.<br />
Im Klartext: Sollte die <strong>versprochene Ware</strong> <strong>nicht ankommen</strong>, muss der <strong>Verk&#228;ufer</strong> lediglich <strong>nachweisen</strong>, dass er diese <strong>auf den Weg gebracht</strong> hat. Dies kann leicht mittels eines <strong>Zeugen</strong>, der sowohl beim <strong>Verpacken der Ware</strong>, als auch bei der <strong>&#220;bergabe an den Spediteur</strong> anwesend war geschehen. Gelingt dem <strong>Verk&#228;ufer</strong> dieser <strong>Nachweis</strong>, hat der <strong>K&#228;ufer</strong> das Nachsehen und kann weder die <strong>erneute Lieferung der Ware</strong>, noch sein <strong>Geld</strong> <strong>zur&#252;ck verlangen</strong>.</p>
<p>Insbesondere bei <strong>wertvolleren Artikeln</strong> sollte ein <strong>Verbraucher</strong>, der mit einem <strong>privaten Verk&#228;ufer</strong> ins <strong>Gesch&#228;ft</strong> kommen will, die <strong>Ware pers&#246;nlich abholen</strong> oder aber sicherstellen, dass eine <strong>Versandform</strong> vereinbart wird, die im <strong>Verlustfall</strong> einen dem <strong>Warenwert</strong> entsprechenden <strong>Versicherungsschutz</strong> gew&#228;hrleistet. Die Versandunternehmen bieten daf&#252;r zus&#228;tzliche Sendungsversicherungen an.<br />
<strong></strong></p>
<p><strong>§ 447 Abs. 1 BGB</strong> gilt allerdings nicht, wenn der <strong>K&#228;ufer Ware</strong> von einem <strong>gewerblich t&#228;tigen Verk&#228;ufer</strong> erwirbt. Dann bleibt die <strong>Gefahr des Untergangs der Ware</strong> beim <strong>Verk&#228;ufer</strong>, bis der <strong>K&#228;ufer</strong> die <strong>Ware</strong> in den <strong>H&#228;nden</strong> h&#228;lt. In diesem Fall er&#252;brigt sich die <strong>Vereinbarung</strong> eines <strong>versicherten Versandes</strong>, da diese nur dem <strong>Verk&#228;ufer</strong> zugute kommt. Nach einem aktuellen <strong>Urteil</strong> des <span class="txtInfo">LG Bochum vom 10.02.2009 (Az: I-12 O 12/09) r</span>iskiert ein <strong>H&#228;ndler</strong> sogar eine <strong>kostentr&#228;chtige Abmahnung</strong> durch <strong>Wettbewerber</strong>, wenn er den <strong>versicherten und unversicherten Versand</strong> zu unterschiedlichen <strong>Preisen</strong> anbietet und dadurch dem <strong>Verbraucher</strong> suggeriert, der <strong>Verbraucher</strong> erhielte im Falle des <strong>versicherten Versandes</strong>  durch den h&#246;heren <strong>Versandpreis</strong> einen Vorteil hinsichtlich der <strong>Sicherheit</strong> des <strong>Erhalts der Ware</strong>.</p>
<p>Ihr Ansprechpartner: <a href="http://www.akk-kanzlei.de/rechtsanwaelte/rechtsanwalt-frankfurt-darmstadt-matthias-koch/">Rechtsanwalt Matthias Koch</a></p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://www.akk-kanzlei.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_16_16.png" width="16" height="16" alt="Share"/></a> </p>]]></content:encoded>
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		<title>Bei Anruf Gewinnchance</title>
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		<pubDate>Wed, 20 May 2009 08:44:12 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Informationen f&#252;r geprellte Opfer von Telefonmarketing, speziell bei Gewinnspielen, die via Telefon vermarktet werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn sich am Telefon <strong>Gewinnchancen</strong> er&#246;ffnen, sind dies meist vor allem die der mit <strong>unterdr&#252;ckter Rufnummer</strong> anrufenden Anbieter von <strong>Gewinnspielen</strong>. Gerade in letzter Zeit geht die <strong>Telefonmarketing</strong>-Mafia wieder auf die Jagd nach verunsicherten Verbrauchern. Die Maschen &#228;hneln sich: h&#228;ufig wird einfach nebul&#246;s behauptet, man habe sich „<strong>im Internet</strong>“ f&#252;r ein <strong>Gewinnspiel </strong>registriert oder habe „vor einigen Wochen“ mit Frau XY telefoniert und die <strong>Teilnahme am Gewinnspiel</strong> vereinbart.</p>
<p><span id="more-636"></span><br />
Viele Verbraucher, die von dem unerwarteten <strong>Anruf </strong>erst einmal einigerma&#223;en <strong>&#252;berrumpelt</strong> sind, denken zun&#228;chst angestrengt nach, wo sie sich m&#246;glicherweise versehentlich registriert haben k&#246;nnten. Genauere <strong>Ausk&#252;nfte</strong> liegen aber auch dem Anrufer nicht vor, der auch nur am Bildschirm sehe, dass sich der Telefonteilnehmer „jedenfalls <strong>registriert</strong>“ habe. Sodann sollen die <strong>pers&#246;nlichen Daten</strong> des Angerufenen „<strong>abgeglichen</strong>“, treffender ausgedr&#252;ckt, dem Anrufer herausgegeben werden, selbstverst&#228;ndlich einschlie&#223;lich <strong>Bankverbindung</strong>.<br />
Die <strong>Empfehlung</strong> f&#252;r das <strong>Verhalten</strong> bei solchen Anrufen ist so oft wiederholt wie eindeutig:</p>
<ul>
<li><strong>Keine pers&#246;nlichen Daten herausgeben!</strong></li>
<li><strong>Auflegen!</strong></li>
</ul>
<p>Rein <strong>rechtlich</strong> bewegen sich die Anbieter auf d&#252;nnem Eis, da das <strong>Anrufen</strong> von <strong>Verbrauchern</strong> zum Zwecke der <strong>Werbung illegal</strong> ist. Grunds&#228;tzlich kann der Angerufene dieses Verhalten <strong>kostenpflichtig abmahnen</strong> lassen und die anrufende Firma zur Abgabe einer <strong>Unterlassungserkl&#228;rung</strong> auffordern. Dies scheitert in der Praxis h&#228;ufig an der Schwierigkeit des <strong>Nachweises des Anrufes</strong>. Da &#252;blicherweise auch die <strong>Telefonnummer</strong> des Anrufers <strong>nicht freigegeben</strong> ist, stellt auch die Ermittlung der Person des Anrufers sowie dessen Anschrift schon eine nennenswerte H&#252;rde dar.<br />
Umgekehrt allerdings ist es Sache des Anrufers, zu <strong>beweisen</strong>, dass es im Rahmen des <strong>Telefonats</strong> zu einem <strong>Vertragsschluss</strong> gekommen sein soll. Dies d&#252;rfte in der Praxis ebenso schwerfallen, da auch der Anrufer nicht mit einem <strong>Mitschnitt</strong> des <strong>Gespr&#228;chs</strong> aufwarten kann. Eine solche <strong>Aufzeichnung</strong> w&#252;rde den Anrufer gleichzeitig als illegalen <strong>Initiator des Telefonats</strong> ausweisen. Zudem w&#228;re das dann h&#228;ufig vorliegende<strong> unerlaubte Aufzeichnen des nicht &#246;ffentlich gesprochenen Wortes</strong> schon f&#252;r sich genommen eine <strong>Straftat</strong>.<br />
Sollte es dennoch zu <strong>ungenehmigten Abbuchungen</strong> von der <strong>Bankverbindung</strong> des Angerufenen kommen, reicht eine kurze Benachrichtigung der Bank um diese r&#252;ckg&#228;ngig zu machen. Gegen die folgenden Briefe des Anbieters und dessen beauftragten <strong>Inkassob&#252;ros</strong> hilft vor allem <strong>Gelassenheit</strong>. Und Ihr <strong>Anwalt</strong>.</p>
<p>Ihr Ansprechpartner: <a href="http://www.akk-kanzlei.de/rechtsanwaelte/rechtsanwalt-frankfurt-darmstadt-matthias-koch/">Rechtsanwalt Matthias Koch</a></p>
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		<title>Renovierungsklauseln in Mietvertr&#228;gen</title>
		<link>http://www.akk-kanzlei.de/2009/05/renovierungsklausel-mietvertrag-frankfurt-rechtsanwalt-darmstadt-schoenheitsreparaturen/</link>
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		<pubDate>Thu, 14 May 2009 17:33:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>krasel</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Was Mieter beachten sollten, Beim Auszug die W&#228;nde streichen, das ist f&#252;r viele Mieter selbstverst&#228;ndlich. Doch so selbstverst&#228;ndlich ist dies f&#252;r den Gesetzgeber nicht. Denn nach der Bestimmung des § 535 Satz 2 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgem&#228;&#223;en Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Abnutzungen, die lediglich durch den vertragsgem&#228;&#223;en [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Was Mieter beachten sollten,</h1>
<p>Beim Auszug die W&#228;nde streichen, das ist f&#252;r viele <strong>Mieter</strong> selbstverst&#228;ndlich. Doch so selbstverst&#228;ndlich ist dies f&#252;r den Gesetzgeber nicht.<br />
Denn nach der Bestimmung des § 535 Satz 2 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in <strong>einem zum vertragsgem&#228;&#223;en Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten</strong>. Abnutzungen, die lediglich durch den vertragsgem&#228;&#223;en Gebrauch der Mietsache eingetreten sind, hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538 BGB).<br />
<span id="more-622"></span></p>
<p>Von dieser gesetzlichen Regelung wird jedoch &#252;blicherweise vertraglich abgewichen und der <strong>Mieter</strong> zur Durchf&#252;hrung von bestimmten Renovierungsma&#223;nahmen verpflichtet. Der Umfang sowie der Zeitpunkt der F&#228;lligkeit dieser Verpflichtung (bei Einzug, w&#228;hrend der Mietzeit, bei Auszug) bestimmen sich ausschlie&#223;lich nach den vertraglichen Vereinbarungen, da entsprechende gesetzliche Vorschriften &#252;ber eine Verpflichtung des Mieters nicht existieren. Auch eine Verkehrssitte, aus der sich die Verpflichtung des Mieters auch ohne Vereinbarung ergeben w&#252;rde, wurde von der Rechtsprechung nicht anerkannt.</p>
<p>In <strong>einzelvertraglicher Form</strong> durch individuelles Aushandeln k&#246;nnen die Parteien Vereinbarungen bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) bzw. des Versto&#223;es gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) treffen.<br />
Insoweit sind die Parteien daher grunds&#228;tzlich weder in der Vereinbarung des Umfangs der Arbeiten (z. B. auch Abschleifen und Versiegelung des Parkettfu&#223;bodens) noch des Zeitraumes (z. B. alle 2 Jahre), noch der F&#228;lligkeit (z. B. bei Auszug) beschr&#228;nkt.</p>
<p>Anders verh&#228;lt es sich, wenn die Vereinbarung als <strong>&#8220;Allgemeine Gesch&#228;ftsbedingung&#8221;</strong> &#8211; so z.B. bei Mustermietvertr&#228;gen aus dem Schreibwarenladen &#8211; zu qualifizieren ist. In diesem Fall tritt die Unwirksamkeit bereits dann ein, wenn die Regelung zu weit zulasten des Mieters von der gesetzlichen Regelung des § 535 Satz 2 BGB abweicht, z. B. den Umfang der Arbeiten zu weit fasst, den Renovierungsturnus zu kurz festlegt oder eine grunds&#228;tzliche Verpflichtung zur Renovierung bei Auszug bestimmt.<br />
So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in vielen Urteilen die <strong>Rechte der Mieter</strong> gest&#228;rkt und die Anspr&#252;che der Vermieter zurechtgestutzt.<br />
Nachdem jedoch Gegenstand der Verfahren regelm&#228;&#223;ig nur eine bestimmte <strong>vorformulierte Klausel</strong> war, deren Vereinbarkeit mit den Bestimmungen &#252;ber „Allgemeine Gesch&#228;ftsbedingungen“ gepr&#252;ft wurde, gibt es keine allgemeinverbindliche Formulierung f&#252;r eine entsprechende Vereinbarung. Vielmehr ist anhand der Rechtsprechung in jedem Einzelfall die Vereinbarkeit der konkreten Klausel mit den gesetzlichen Bestimmungen zu pr&#252;fen.</p>
<blockquote><p>Interessant ist f&#252;r Mieter, dass nach Ansicht des LG Berlin (Urteil v. 12.11.2002, 64 S 58/02, ZMR 2003, 487) der Mieter auch bereits w&#228;hrend des laufenden Mietverh&#228;ltnisses durch eine Feststellungsklage pr&#252;fen lassen, ob er zur Ausf&#252;hrung von Sch&#246;nheitsreparaturen verpflichtet ist.</p></blockquote>
<h1>Bedarfsklauseln</h1>
<p>Insbesondere sog. Bedarfsklauseln sind regelm&#228;&#223;ig wirksam. Hierbei handelt es sich um Klauseln, die keine starren Fristen oder Termine f&#252;r die Durchf&#252;hrung der <strong>Sch&#246;nheitsreparaturen</strong> durch den Mieter vorsehen. Die Verpflichtung ergibt sich vielmehr erst bei &#8220;Bedarf&#8221; oder &#8220;Notwendigkeit&#8221;.</p>
<p>Vor allem in &#228;lteren <strong>Mietvertr&#228;gen</strong> finden sich Klauseln, die eine <strong>Renovierungspflicht</strong> des Mieters nicht nach einem bestimmten Fristenplan, sondern nach Bedarf festlegen. Diese sog. Bedarfsklauseln, wie z. B. &#8220;notwendig werdende Sch&#246;nheitsreparaturen hat der Mieter durchzuf&#252;hren&#8221;, stellen keine unangemessene Benachteiligung des Mieters i. S. des § 307 BGB dar (BGH v. 30.10.1984, a. a. O.; BGH v. 3.6.1998, VIII ZR 317/97, WuM 1998, 592; BayObLG v. 12.5.1997, RE-Miet 1/96, WuM 1997, 362).</p>
<p>Anders kann sich die Rechtslage darstellen, wenn die Mietsache bei Beginn des Mietverh&#228;ltnisses unrenoviert an den Mieter &#252;bergeben wurde. In diesem Fall kann die Bedarfsregelung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters f&#252;hren, wenn er dadurch zu einer Anfangsrenovierung verpflichtet wird.</p>
<h1>Starre Fristen</h1>
<p>Viel Beachtung hat eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes ( BGH) mit seiner Entscheidung v. 23.6.2004 (VIII ZR 361/03, WuM 2004, 463; s. a. BGH v. 5.4.2006, VIII ZR 178/ 05, WuM 2006, 248) erfahren. Darin wurde klargestellt, dass sog. starre Renovierungsfristen den Mieter unangemessen benachteiligen, mit der Folge, dass entsprechende Klauseln unwirksam sind.</p>
<p>Wird also der Mieter verpflichtet, die Sch&#246;nheitsreparaturen <strong>sp&#228;testens</strong> bzw. <strong>mindestens</strong> nach einer bestimmten Frist auszuf&#252;hren, so ist diese Klausel unwirksam, denn sie l&#228;sst dem Mieter keinen Spielraum hinsichtlich eines l&#228;ngeren Renovierungsturnus.<br />
Folgender, in vielen Formularvertr&#228;gen verwendeter Fristenplan zur Durchf&#252;hrung von Sch&#246;nheitsreparaturen ist daher unwirksam:</p>
<blockquote><p>„f&#252;r K&#252;chen, B&#228;der und Duschr&#228;ume drei Jahre,<br />
f&#252;r Wohn- und Schlafr&#228;ume, Flure, Dielen und Toiletten f&#252;nf Jahre und<br />
f&#252;r andere Nebenr&#228;ume sieben Jahre.”</p></blockquote>
<p>Die Frist beginnt mit dem Einzug oder der letzten Renovierung. Zieht der Mieter vor Ablauf dieser Fristen aus, muss er regelm&#228;&#223;ig nicht renovieren.</p>
<h1>Quotenklausel</h1>
<p>Zul&#228;ssig k&#246;nnen auch <strong>Mietvertragsklauseln</strong> sein, die f&#252;r derartige F&#228;lle sogenannte Abgeltungsklauseln festschreiben. Hier kann bestimmt werden, dass der Mieter bei Auszug anteilige <strong>Renovierungskosten</strong> tragen muss, obwohl die im Fristenplan vorgesehenen Zeiten noch nicht abgelaufen sind. Voraussetzung ist zum Beispiel, dass die eigentliche Renovierungsklausel im Vertrag wirksam ist. Auch hier d&#252;rfen keine starren Fristen vorgegeben werden.</p>
<blockquote><p>Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelung, &#228;ndert sich die Rechtslage zu Renovierungsklauseln st&#228;ndig. Mieter sollten beachten, dass die Gerichte jeweils im Einzelfall urteilen. Sie sollten deshalb einen im Mietrecht t&#228;tigen <strong>Rechtsanwalt</strong> aufsuchen, um sich detailliert beraten zu lassen. So k&#246;nnen Mieter bei Auszug unter Umst&#228;nden viel Zeit und Geld sparen.</p></blockquote>
<p>Ihr Ansprechpartner: <a href="http://www.akk-kanzlei.de/rechtsanwaelte/rechtsanwalt-frankfurt-darmstadt-philipp-krasel/">Rechtsanwalt Philipp Krasel</a></p>
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		<title>Inkasso</title>
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		<pubDate>Wed, 29 Apr 2009 16:05:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>krasel</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Rechtsanwalt für Inkasso]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Anwaltskanzlei Amann Krasel Koch bietet f&#252;r Sie als Unternehmen auch die Ausgliederung der Inkassoabteilung an bzw. erm&#246;glicht den Verzicht auf die Inanspruchnahme kostenintensiver Inkassob&#252;ros. Durch unseren in diesem Bereich automatisierten Kanzleibetrieb bis hin zur elektronischen Akte und der Sachbearbeitung durch spezialisierte Mitarbeiterinnen gew&#228;hrleisten wir die Forderungsbeitreibung auf h&#246;chstem Niveau, eine kostenminimierende und mandatsfreundliche Bearbeitung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Anwaltskanzlei Amann Krasel Koch bietet f&#252;r Sie als Unternehmen auch die Ausgliederung der Inkassoabteilung an bzw. erm&#246;glicht den Verzicht auf die Inanspruchnahme kostenintensiver Inkassob&#252;ros.</p>
<p><span id="more-612"></span></p>
<p>Durch unseren in diesem Bereich automatisierten Kanzleibetrieb bis hin zur elektronischen Akte und der Sachbearbeitung durch spezialisierte Mitarbeiterinnen gew&#228;hrleisten wir die<br />
Forderungsbeitreibung auf h&#246;chstem Niveau, eine kostenminimierende und mandatsfreundliche Bearbeitung sowie eine effektive Forderungsdurchsetzung.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Ihre Vorteile:</strong></span></p>
<p><strong></strong><br />
Einleitender Mahnvorgang ebenso wie abschlie&#223;ende Zwangsvollstreckungsma&#223;nahmen liegen in einer Hand.</p>
<h2>Und: In aller Regel ist der verantwortliche Rechtsanwalt direkt telefonisch f&#252;r Sie zu sprechen.</h2>
<p>Unsere Rechtsverfolgung erstreckt sich von der au&#223;ergerichtlichen Regulierung &#252;ber die gerichtliche Titulierung nebst einer evtl. streitigen Auseinandersetzung bis zur daran<br />
anschlie&#223;enden Zwangsvollstreckungsma&#223;nahme und &#220;bernahme der Akte in unsere &#220;berwachung. Bruchstellen durch verschiedene Beteiligte, insbesondere notwendige<br />
Kanzleiwechsel bei Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens oder Notwendigkeit der Durchf&#252;hrung des gerichtlichen Verfahrens und damit Reibungsverluste in unterschiedlichen<br />
Verfahrensphasen, die unweigerlich zu Informationsverlusten und Verz&#246;gerungen sowie in vielen F&#228;llen auch zu weiteren Kosten f&#252;hren, werden so vermieden.</p>
<p>Unsere Bearbeitung wird exakt auf die Besonderheiten des Falles abgestimmt, das konkrete Anspruchsprofil besprechen wir im Einzelfall mit unseren Mandanten. Diese bestimmen, obdie &#220;bergabe der Akten und zur Forderungsbeitreibung notwendigen Informationen per Papier oder auf elektronischem Weg per Email erfolgt. Auch die Schnittstelle f&#252;r die &#220;bergabe der Vorg&#228;nge wird nach dem Wunsch des Mandanten festgelegt. Mehrere Forderungen gegen einen Schuldner fassen wir zum Zwecke der Kostenminimierung<br />
zusammen.<br />
Die Forderungsdurchsetzung erfolgt im Einzelfall und erfolgsorientiert unter Ausnutzung aller gesetzlich zul&#228;ssigen Optionen. Als &#228;u&#223;erst effektives Mittel zur Eintreibung der offenen<br />
Forderung hat sich das pers&#246;nliche Gespr&#228;ch erwiesen. Nach Absprache mit Ihnen, werden einzelne Schuldner nochmals direkt telefonisch durch uns kontaktiert.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Inkassokosten</span></strong></p>
<p>Kann die Forderung erfolgreich eingezogen werden, fallen keinerlei Kosten f&#252;r Sie an. Sie erhalten Ihre volle Forderung ohne Abzug von Provisionen oder &#228;hnlichem. Das hei&#223;t in<br />
einem solchen Falle ist der Forderungseinzug f&#252;r Sie kostenlos. Unsere Kosten hat aufgrund des Verzugs der Schuldner zu tragen.</p>
<p>Sofern im Einzelfall eine Forderung als uneinbringlich zu bewerten ist, wird die Akte abgerechnet. F&#252;r alle Vorg&#228;nge, die im Verlauf eines Kalenderjahres als nachhaltig erfolglos<br />
abgeschlossen werden, belasten wir Ihnen lediglich eine pauschale Mindestgeb&#252;hr, die wir im Einzelfall vereinbaren. Im &#220;brigen treten Sie den Ihnen zustehenden Kostenerstattungsanspruch gegen den Schuldner in H&#246;he desjenigen Betrages ab, um den die daran angefallenen gesetzlichen Geb&#252;hren das vorstehend vereinbarte Pauschalhonorar<br />
&#252;bersteigen. Wir nehmen die Abtretung an Erf&#252;llungsstatt an.</p>
<p>Damit wird gew&#228;hrleistet, dass Sie im Falle der nachhaltigen Erfolglosigkeit nur mit der Pauschalgeb&#252;hr belastet sind.</p>
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