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	<title>Rechtsanwalt Frankfurt AKK-Rechtsanwälte Amann Krasel Koch Frankfurt-Höchst und Darmstadt &#187; Internetrecht</title>
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		<title>Privatverkauf und Ausschluss der Sachm&#228;ngelhaftung</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Jun 2011 15:44:37 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Auch wenn ein Verbraucher von einer Privatperson kauft und die Gew&#228;hrleistung ausgeschlossen ist, kann der K&#228;ufer gesetzliche Anspr&#252;che auf Gew&#228;hrleistung haben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht nur bei Kaufvertr&#228;gen die von Verbrauchern &#252;ber Internethandelsplattformen wie beispielsweise <strong>eBay</strong> abgeschlossen werden, sondern auch im pers&#246;nlichen Rechtsverkehr, besonders beim Verkauf von <strong>Gebrauchtwagen</strong>, kommt es h&#228;ufig vor, dass im Vertragstext eine Formulierung aufgenommen wird, mit der die Haftung des Verk&#228;ufers f&#252;r <strong>Sachm&#228;ngel</strong> ausgeschlossen werden soll. <span id="more-771"></span><br />
Ein solch umfassender <strong>Gew&#228;hrleistungsausschluss</strong> ist grunds&#228;tzlich nur dann m&#246;glich, wenn der Verk&#228;ufer als <strong>Privatperson</strong> handelt. <a href="http://www.akk-kanzlei.de/2009/10/die-tricks-der-autohaendler-beim-gebrauchtwagenkauf-zum-ausschluss-der-gewaehrleistung/">Versuche von Autoh&#228;ndlern, einen Ausschluss der Gew&#228;hrleistung zu vereinbaren, sind meist unwirksam.</a><br />
Allerdings ist auch ein <strong>Verbraucher</strong>, der von einer <strong>Privatperson</strong> erwirbt, oft nicht v&#246;llig rechtlos, wenn die gekaufte <strong>Ware Beanstandungen</strong> aufweist. <strong>Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che</strong> k&#246;nnen sich beispielsweise in folgenden Konstellationen ergeben:</p>
<p>1.	Der  <strong>Privatverk&#228;ufer ist in Wirklichkeit ein H&#228;ndler</strong></p>
<p>Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass ein <strong>Unternehmer</strong> zu einem <strong>Privatverk&#228;ufer</strong> wird, sobald er sich als solcher ausgibt. Es ist letztlich ohne Belang, ob der Verk&#228;ufer bei eBay als <strong>privater Verk&#228;ufer</strong> angemeldet ist oder ob ein <strong>Kaufvertragsformular</strong> verwendet wird, das f&#252;r Gesch&#228;fte zwischen zwei <strong>Privatleuten</strong> vorgesehen ist. Entscheidend ist nach der Rechtsprechung (BGH NJW 2006, 2250, 2251) allein, ob der Verk&#228;ufer bei Abschluss eines Rechtsgesch&#228;fts in Aus&#252;bung einer <strong>gewerblichen oder selbst&#228;ndigen T&#228;tigkeit</strong> handelt, was ein selbst&#228;ndiges und planm&#228;&#223;iges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraussetzt.</p>
<p>An das Merkmal des gesch&#228;ftlichen Handelns sind auch keine zu hohen Anforderungen zu stellen: Im <strong>gesch&#228;ftlichen Verkehr</strong> handelt auch derjenige, der <strong>Privateigentum</strong> in einem gewissen Umfang verkauft, der &#252;ber das hinausgeht, was im <strong>privaten Verkehr</strong> &#252;blich ist (LG Berlin, GRUR-RR 2004, 16f.)</p>
<p>Wer also bei eBay auff&#228;llig oft &#228;hnliche und/oder neue Artikel verkauft, d&#252;rfte mit hoher Wahrscheinlichkeit als <strong>Unternehmer</strong> einzustufen sein.</p>
<p>Ebenso d&#252;rfte, wenn ein <strong>Fahrzeug auf dem Firmengel&#228;nde</strong> besichtigt und der  Kaufvertrag anschlie&#223;end in den <strong>B&#252;ror&#228;umen des Verk&#228;ufers</strong> unterzeichnet wird, selten ein Zweifel daran bestehen, dass der Verk&#228;ufer als <strong>gewerblicher Unternehmer</strong> gehandelt hat.</p>
<p>2.	Der <strong>Gew&#228;hrleistungsausschluss ist eine Allgemeine Gesch&#228;ftsbedingung</strong></p>
<p><a href="http://www.akk-kanzlei.de/2009/04/gewaehrleistung-garantie-ebay-anwalt-rechtsanwalt-internetrecht-frankfurt/">Der vollst&#228;ndige <strong>Gew&#228;hrleistungsausschluss</strong> ist f&#252;r neue Sachen gem&#228;&#223; §§ 475 Abs. 1 Satz 1 BGB respektive § 309 Nr. 8 Lit. b BGB ebenfalls unwirksam, wenn er eine <strong>Allgemeine Gesch&#228;ftsbedingung</strong> darstellt.</a> Allgemeine Gesch&#228;ftsbedingungen sind Regelungen, die den Vertragsinhalt gestalten sollten und f&#252;r eine Vielzahl von F&#228;llen vorformuliert sind. Die meisten <strong>Artikelbeschreibungen bei eBay sind Allgemeine Gesch&#228;ftsbedingungen</strong>, sofern der Verk&#228;ufer sie noch bei weiteren Angeboten verwendet hat.</p>
<p>3.	Es besteht eine <strong>Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung</strong></p>
<p>Der Verk&#228;ufer kann sich auf einen <strong>Gew&#228;hrleistungsausschluss</strong> auch dann nicht berufen, wenn er zuvor eine <strong>Garantie</strong> hinsichtlich des aufgetretenen Schadens abgegeben hat.</p>
<p>Viel h&#228;ufiger wird aber eine so genannte <strong>Beschaffenheitsvereinbarung</strong> vorliegen. <a href="http://www.akk-kanzlei.de/2009/04/gewaehrleistung-garantie-ebay-anwalt-rechtsanwalt-internetrecht-frankfurt/">Danach muss der Verk&#228;ufer zumindest f&#252;r die <strong>Eigenschaften der Kaufsache</strong> einstehen, die im Kaufvertrag vereinbart sind.</a> Dies kann zum Beispiel den <strong>Kilometerstand</strong> betreffen oder die <strong>Unfallfreiheit</strong>. Die <strong>Artikelbeschreibung bei eBay ist auch eine Beschaffenheitsvereinbarung</strong>. Wenn der Verk&#228;ufer dort einen Ring aus Wei&#223;gold beschreibt, muss er daf&#252;r einstehen, wenn sich das Material sp&#228;ter als Silber erweist.</p>
<p>4.	Dem Verk&#228;ufer war der <strong>Mangel bei Vertragsschluss</strong> bekannt</p>
<p>Wenn der Verk&#228;ufer den <strong>Mangel</strong> bei Vertragsschluss kennt und ihn dem K&#228;ufer nicht mitteilt, k&#246;nnte ein <strong>arglistiges Verschweigen</strong> im Sinne des § 444 BGB vorliegen, das den <strong>Gew&#228;hrleistungsausschluss</strong> ebenso unwirksam macht. Indizien f&#252;r ein <strong>arglistiges Verschweigen</strong> k&#246;nnen sich nach der Rechtsprechung beispielsweise ergeben, wenn der Verk&#228;ufer aufgrund tats&#228;chlicher Umst&#228;nde auf das Vorliegen eines Mangels hat schlie&#223;en m&#252;ssen (BGH NJW 1997, 270).</p>
<p>Wenn die von einer <strong>Privatperson</strong> gekaufte Ware somit einen ma&#223;geblichen <strong>Sachmangel</strong> aufweist, k&#246;nnte eine Pr&#252;fung des Sachverhalts durch einen entsprechend spezialisierten <strong>Rechtsanwalt</strong> mithin durchaus sinnvoll sein und bares Geld sparen.</p>
<p>Ihr Ansprechpartner: <a href="http://www.akk-kanzlei.de/rechtsanwaelte/rechtsanwalt-frankfurt-darmstadt-matthias-koch/">Rechtsanwalt Matthias Koch</a></p>
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		<title>Vorsicht bei Versandk&#228;ufen &#252;ber Internetmarktpl&#228;tze (Ebay)</title>
		<link>http://www.akk-kanzlei.de/2009/06/vorsicht-bei-versandkaeufen-ueber-internetmarktplaetze-ebay/</link>
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		<pubDate>Thu, 18 Jun 2009 10:02:23 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Handel &#252;ber das Internet boomt und insbesondere bei Internetauktionsh&#228;usern wie Ebay suchen viele Privatleute mittlerweile nach dem ein- oder anderen Schn&#228;ppchen. Gemessen an der &#252;berw&#228;ltigend hohen Zahl von positiven Bewertungen, die zum Beispiel bei Ebay vergeben werden, stellen sich die dort abgewickelten Gesch&#228;fte &#252;berwiegend als problemlos dar. Schwierigkeiten entstehen unter anderem dann, wenn die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <strong>Handel</strong> &#252;ber das <strong>Internet</strong> boomt und insbesondere bei <strong>Internetauktionsh&#228;usern</strong> wie <strong>Ebay</strong> suchen viele <strong>Privatleute</strong> mittlerweile nach dem ein- oder anderen Schn&#228;ppchen. Gemessen an der &#252;berw&#228;ltigend hohen Zahl von <strong>positiven</strong> <strong>Bewertungen</strong>, die zum Beispiel bei <strong>Ebay</strong> vergeben werden, stellen sich die dort abgewickelten Gesch&#228;fte &#252;berwiegend als problemlos dar.</p>
<p>Schwierigkeiten entstehen unter anderem dann, wenn die <strong>gekaufte Ware</strong> vereinbarungsgem&#228;&#223; an den <strong>Empf&#228;nger</strong> <strong>versendet werden</strong> soll, dort aber nur in <strong>besch&#228;digtem Zustand</strong> oder gar &#252;berhaupt <strong>nicht ankommt. </strong><span id="more-665"></span><br />
Solche Situationen k&#246;nnen einerseits entstehen, wenn der <strong>Verk&#228;ufer</strong> zum „Club“ der „<strong>schwarzen Schafe</strong>“ geh&#246;rt und den <strong>K&#228;ufer</strong> <strong>vors&#228;tzlich betr&#252;gen</strong> wollte. Andererseits k&#246;nnen auch ganz banale Ursachen in Betracht kommen, da jeder <strong>Spediteur</strong> die eine oder andere <strong>verlorene Sendung</strong> zu beklagen hat.<br />
Wegen der tats&#228;chlichen Schwierigkeiten, im Einzelfall <strong>nachzuweisen</strong>, ist entscheidend, wer f&#252;r die aufgetretenen Probleme <strong>verantwortlich</strong> zeichnet:</p>
<p>Gem&#228;&#223;<strong> § 447 Abs. 1 BGB</strong> wird der <strong>Verk&#228;ufer</strong> von seinen <strong>Pflichten</strong> frei, sobald er die <strong>Ware</strong> an den <strong>Transportunternehmer</strong> <strong>&#252;bergeben</strong> hat.<br />
Im Klartext: Sollte die <strong>versprochene Ware</strong> <strong>nicht ankommen</strong>, muss der <strong>Verk&#228;ufer</strong> lediglich <strong>nachweisen</strong>, dass er diese <strong>auf den Weg gebracht</strong> hat. Dies kann leicht mittels eines <strong>Zeugen</strong>, der sowohl beim <strong>Verpacken der Ware</strong>, als auch bei der <strong>&#220;bergabe an den Spediteur</strong> anwesend war geschehen. Gelingt dem <strong>Verk&#228;ufer</strong> dieser <strong>Nachweis</strong>, hat der <strong>K&#228;ufer</strong> das Nachsehen und kann weder die <strong>erneute Lieferung der Ware</strong>, noch sein <strong>Geld</strong> <strong>zur&#252;ck verlangen</strong>.</p>
<p>Insbesondere bei <strong>wertvolleren Artikeln</strong> sollte ein <strong>Verbraucher</strong>, der mit einem <strong>privaten Verk&#228;ufer</strong> ins <strong>Gesch&#228;ft</strong> kommen will, die <strong>Ware pers&#246;nlich abholen</strong> oder aber sicherstellen, dass eine <strong>Versandform</strong> vereinbart wird, die im <strong>Verlustfall</strong> einen dem <strong>Warenwert</strong> entsprechenden <strong>Versicherungsschutz</strong> gew&#228;hrleistet. Die Versandunternehmen bieten daf&#252;r zus&#228;tzliche Sendungsversicherungen an.<br />
<strong></strong></p>
<p><strong>§ 447 Abs. 1 BGB</strong> gilt allerdings nicht, wenn der <strong>K&#228;ufer Ware</strong> von einem <strong>gewerblich t&#228;tigen Verk&#228;ufer</strong> erwirbt. Dann bleibt die <strong>Gefahr des Untergangs der Ware</strong> beim <strong>Verk&#228;ufer</strong>, bis der <strong>K&#228;ufer</strong> die <strong>Ware</strong> in den <strong>H&#228;nden</strong> h&#228;lt. In diesem Fall er&#252;brigt sich die <strong>Vereinbarung</strong> eines <strong>versicherten Versandes</strong>, da diese nur dem <strong>Verk&#228;ufer</strong> zugute kommt. Nach einem aktuellen <strong>Urteil</strong> des <span class="txtInfo">LG Bochum vom 10.02.2009 (Az: I-12 O 12/09) r</span>iskiert ein <strong>H&#228;ndler</strong> sogar eine <strong>kostentr&#228;chtige Abmahnung</strong> durch <strong>Wettbewerber</strong>, wenn er den <strong>versicherten und unversicherten Versand</strong> zu unterschiedlichen <strong>Preisen</strong> anbietet und dadurch dem <strong>Verbraucher</strong> suggeriert, der <strong>Verbraucher</strong> erhielte im Falle des <strong>versicherten Versandes</strong>  durch den h&#246;heren <strong>Versandpreis</strong> einen Vorteil hinsichtlich der <strong>Sicherheit</strong> des <strong>Erhalts der Ware</strong>.</p>
<p>Ihr Ansprechpartner: <a href="http://www.akk-kanzlei.de/rechtsanwaelte/rechtsanwalt-frankfurt-darmstadt-matthias-koch/">Rechtsanwalt Matthias Koch</a></p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://www.akk-kanzlei.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_16_16.png" width="16" height="16" alt="Share"/></a> </p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Ware nicht wie beschrieben &#8211; Gew&#228;hrleistung auf Internetmarktpl&#228;tzen (Ebay)</title>
		<link>http://www.akk-kanzlei.de/2009/04/gewaehrleistung-garantie-ebay-anwalt-rechtsanwalt-internetrecht-frankfurt/</link>
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		<pubDate>Tue, 14 Apr 2009 09:13:08 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Hilfe f&#252;r geprellte Ebay-K&#228;ufer, wenn sich der Verk&#228;ufer sich weigert, Gew&#228;hrleistung zu erbringen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Seiten der gro&#223;en Online-Marktpl&#228;tze bieten f&#252;r Privatpersonen die M&#246;glichkeit, unkompliziert Waren einem gro&#223;en Kreis von potentiellen Interessenten zum Erwerb anzubieten. Nicht selten kehrt aber nach Abschluss der Kaufabwicklung Ern&#252;chterung ein.</p>
<p><span id="more-362"></span></p>
<p>Wo vor Anbruch des Internetzeitalters noch der Besuch eines Flohmarktes erforderlich war, reichen mittlerweile wenige Mausklicks. Doch diese Art des Handels birgt auch T&#252;cken. Der K&#228;ufer kann die Kaufsache oft lediglich anhand von Fotos beurteilen und muss sich ansonsten auf die Beschreibung des Verk&#228;ufers verlassen.</p>
<p>Kommt es nach Erhalt der Ware zu Unstimmigkeiten, ist f&#252;r den K&#228;ufer entscheidend, welche Rechte ihm gegen den Verk&#228;ufer zustehen. Der Verk&#228;ufer ist im Gegenzug daran interessiert, sich m&#246;glichst weitgehend vor Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;chen des K&#228;ufers zu sch&#252;tzen.</p>
<p>Handelt der Verk&#228;ufer als Unternehmer, kann er seine Gew&#228;hrleistungsverpflichtung bei neuen Sachen nicht beschr&#228;nken, er haftet dann volle zwei Jahre. Werden gebrauchte Sachen ver&#228;u&#223;ert, darf der Unternehmer die Gew&#228;hrleistung auf den Zeitraum von einem Jahr beschr&#228;nken.</p>
<p>Handelt der Verk&#228;ufer als Privatperson, ist bei neu hergestellten Sachen zu unterscheiden. Bedient sich der Verk&#228;ufer zum Gew&#228;hrleistungsausschluss einer Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingung, darf er die Gew&#228;hrleistung nur auf den Zeitraum von einem Jahr beschr&#228;nken. Ist eine weitreichendere Beschr&#228;nkung formuliert, so kann die gesamte Klausel unwirksam sein und die zweij&#228;hrige Gew&#228;hrleistungsfrist in Kraft treten.</p>
<p>Allgemeine Gesch&#228;ftsbedingungen sind alle f&#252;r eine Vielzahl von Vertr&#228;gen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Ob im Einzelfall eine solche Vertragsbedingung vorliegt, bedarf einer genauen Pr&#252;fung.</p>
<p>Beim Verkauf von Gebrauchtwaren durch Privatleute ist es m&#246;glich, die Gew&#228;hrleistung auszuschlie&#223;en. Allerdings sind dem Verk&#228;ufer auch dabei durch Gesetz und Rechtsprechung Grenzen gesetzt.</p>
<p>So erfasst der Ausschluss jedenfalls nicht M&#228;ngel, die der Verk&#228;ufer arglistig verschwiegen oder eine Garantie f&#252;r die Beschaffenheit der Sache &#252;bernommen hat.</p>
<p>Die &#220;bernahme einer Garantie setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass der Verk&#228;ufer in vertragsm&#228;&#223;ig bindender Weise die Gew&#228;hr f&#252;r das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache &#252;bernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, f&#252;r alle Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft einzustehen. Bei Privatleuten wird dabei davon ausgegangen, dass diese f&#252;r nicht mehr als dasjenige einstehen wollen, als was sie nach ihrer laienhaften Kenntnis zu beurteilen verm&#246;gen.</p>
<p>Aber auch wenn der Angebotstext nicht dahingehend auszulegen ist, dass der Verk&#228;ufer eine Beschaffenheitsgarantie f&#252;r die feilgebotene Ware abgeben m&#246;chte, ist die Wirkung des Gew&#228;hrleistungsausschlusses auf solche M&#228;ngel beschr&#228;nkt, die darin bestehen, dass die Sache sich nicht f&#252;r die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder sich nicht f&#252;r die gew&#246;hnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art &#252;blich ist und die der K&#228;ufer nach der Art der Sache erwarten kann.</p>
<p>Die Rechtsprechung tr&#228;gt mit diesem Gedanken der f&#252;r den K&#228;ufer gesteigerten Bedeutung der Artikelbeschreibung Rechnung und verweigert dem <strong>Gew&#228;hrleistungsausschluss</strong> in den F&#228;llen die Wirksamkeit, in denen &#196;pfel angeboten, aber Birnen geliefert werden.</p>
<p>Der Angebotstext und der <strong>Gew&#228;hrleistungsausschluss</strong> stehen n&#228;mlich jedenfalls aus der Sicht des K&#228;ufers, gleichrangig nebeneinander und k&#246;nnen deshalb nicht in dem Sinne verstanden werden, dass der umfassende Gew&#228;hrleistungsausschluss die Unverbindlichkeit der Beschaffenheitsvereinbarung zur Folge haben soll.</p>
<p>Die Artikelbeschreibung, die f&#252;r den K&#228;ufer so ma&#223;geblich ist, w&#228;re ansonsten meist v&#246;llig ohne Belang.</p>
<p>Bei interessengerechter Auslegung der Kombination von Beschaffenheitsvereinbarung und <strong>Gew&#228;hrleistungsausschluss</strong> f&#252;hrt dies nach der Rechtsprechung zu dem Ergebnis, dass der Haftungsausschluss nicht das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit erfasst.</p>
<p>Ihr Ansprechpartner: <a href="http://www.akk-kanzlei.de/rechtsanwaelte/rechtsanwalt-frankfurt-darmstadt-matthias-koch/">Rechtsanwalt Matthias Koch</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Abzocke im Internet durch dubiose Rechnungen f&#252;r Internetdienstleistungen?</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Apr 2009 08:58:10 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Rechnung f&#252;r Abofalle im Internet erhalten? Darstellung der Rechtslage vom Experten f&#252;r Internetrecht, Rechtsanwalt Koch]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Internet ist eine gro&#223;e Spielwiese auf der auch jede Menge schwarze Schafe weiden. So kommt es immer wieder vor, dass Verbraucher Rechnungen f&#252;r Angebote erhalten, die im Netz kostenpflichtig genutzt worden sein sollen. <span id="more-296"></span></p>
<p>Diese Rechnungen sind nicht in jedem Fall zu zahlen.</p>
<p>Verwundert nimmt der Rechnungsempf&#228;nger zur Kenntnis, dass er 30 €, 60 € oder gar noch h&#246;here Betr&#228;ge beispielsweise f&#252;r die Ermittlung seiner Lebenserwartung, seines Intelligenzquotienten, seines Stammbaums, seiner sexuellen Anziehungskraft, die Nutzung von Zitatsammlungen oder Gewinnspielsuchmaschinen, Kochrezepte, R&#228;tsel, Gedichte oder auch eine Routenplanung bezahlen soll.</p>
<p>Die entsprechenden Websites sind dabei h&#228;ufig so gestaltet, dass auf dem ersten Blick nicht erkennbar ist, dass eine kostenpflichtige Dienstleistung angeboten werden soll. Trotzdem werden solche Rechnungen nicht selten kommentarlos bezahlt, weil der Empf&#228;nger Probleme vermeiden m&#246;chte.</p>
<p>Richtig ist, dass auch im Internet nicht mehr alles gratis ist. Trotzdem sollte auch eine Rechnung f&#252;r Internetdienstleistungen nicht ungepr&#252;ft bezahlt werden.</p>
<p>Grunds&#228;tzlich gilt auch im Netz, dass ein Vertrag nur dann zustande kommt, wenn beide Vertragspartner sich &#252;ber alle wesentlichen Punkte des Vertrags geeinigt haben, auch &#252;ber den Preis.</p>
<p>Wenn also eine Rechnung ins Haus flattert, deren Inhalt dem Empf&#228;nger v&#246;llig unbekannt vorkommt, ist Skepsis angebracht. Hier sollte das Webangebot der angeblich genutzten Dienstleistung vor Bezahlung einer genauen Pr&#252;fung unterzogen werden.</p>
<p>Das AG M&#252;nchen (Az.: 161 C 23695/06) hat beispielsweise ausgef&#252;hrt, dass ein kostenpflichtiger Vertragsschluss nicht anzunehmen sei, wenn eine Anmeldung m&#246;glich sei, ohne das Informationsfeld &#252;ber den Preis unterhalb des Anmeldebuttons auf dem Bildschirm gesehen zu haben. Beim Anklicken und Best&#228;tigen der AGB m&#252;sse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier versteckt sich die Zahlungspflicht bef&#228;nde.</p>
<p>Des Weiteren besteht h&#228;ufig die M&#246;glichkeit des Widerrufs des Vertragsschlusses, da der Anbieter auf der Website nur unzureichend &#252;ber die Widerrufsrechte belehrt hat.</p>
<p>Im Zweifel sollte die Pr&#252;fung von fachkundiger Stelle durchgef&#252;hrt werden.</p>
<p>Erweist sich eine Forderung danach als unberechtigt, sollte dieser nachweisbar einmalig widersprochen werden. Konsequenzen wegen eines Negativeintrags bei einer Wirtschaftsauskunftei sind dann auch bei sp&#228;teren Mahnungen nicht zu bef&#252;rchten.</p>
<p>Auch wenn daf&#252;r ein <strong>Rechtsanwalt</strong> eingeschaltet wird, hat der Verbraucher im Ergebnis meist trotzdem noch Geld gespart.</p>
<p>Ihr Ansprechpartner: <a href="http://www.akk-kanzlei.de/rechtsanwaelte/rechtsanwalt-frankfurt-darmstadt-matthias-koch/">Rechtsanwalt Matthias Koch</a></p>
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