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	<title>Rechtsanwalt Frankfurt AKK-Rechtsanwälte Amann Krasel Koch Frankfurt-Höchst und Darmstadt &#187; Autorecht</title>
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		<title>Privatverkauf und Ausschluss der Sachm&#228;ngelhaftung</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Jun 2011 15:44:37 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Auch wenn ein Verbraucher von einer Privatperson kauft und die Gew&#228;hrleistung ausgeschlossen ist, kann der K&#228;ufer gesetzliche Anspr&#252;che auf Gew&#228;hrleistung haben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht nur bei Kaufvertr&#228;gen die von Verbrauchern &#252;ber Internethandelsplattformen wie beispielsweise <strong>eBay</strong> abgeschlossen werden, sondern auch im pers&#246;nlichen Rechtsverkehr, besonders beim Verkauf von <strong>Gebrauchtwagen</strong>, kommt es h&#228;ufig vor, dass im Vertragstext eine Formulierung aufgenommen wird, mit der die Haftung des Verk&#228;ufers f&#252;r <strong>Sachm&#228;ngel</strong> ausgeschlossen werden soll. <span id="more-771"></span><br />
Ein solch umfassender <strong>Gew&#228;hrleistungsausschluss</strong> ist grunds&#228;tzlich nur dann m&#246;glich, wenn der Verk&#228;ufer als <strong>Privatperson</strong> handelt. <a href="http://www.akk-kanzlei.de/2009/10/die-tricks-der-autohaendler-beim-gebrauchtwagenkauf-zum-ausschluss-der-gewaehrleistung/">Versuche von Autoh&#228;ndlern, einen Ausschluss der Gew&#228;hrleistung zu vereinbaren, sind meist unwirksam.</a><br />
Allerdings ist auch ein <strong>Verbraucher</strong>, der von einer <strong>Privatperson</strong> erwirbt, oft nicht v&#246;llig rechtlos, wenn die gekaufte <strong>Ware Beanstandungen</strong> aufweist. <strong>Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che</strong> k&#246;nnen sich beispielsweise in folgenden Konstellationen ergeben:</p>
<p>1.	Der  <strong>Privatverk&#228;ufer ist in Wirklichkeit ein H&#228;ndler</strong></p>
<p>Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass ein <strong>Unternehmer</strong> zu einem <strong>Privatverk&#228;ufer</strong> wird, sobald er sich als solcher ausgibt. Es ist letztlich ohne Belang, ob der Verk&#228;ufer bei eBay als <strong>privater Verk&#228;ufer</strong> angemeldet ist oder ob ein <strong>Kaufvertragsformular</strong> verwendet wird, das f&#252;r Gesch&#228;fte zwischen zwei <strong>Privatleuten</strong> vorgesehen ist. Entscheidend ist nach der Rechtsprechung (BGH NJW 2006, 2250, 2251) allein, ob der Verk&#228;ufer bei Abschluss eines Rechtsgesch&#228;fts in Aus&#252;bung einer <strong>gewerblichen oder selbst&#228;ndigen T&#228;tigkeit</strong> handelt, was ein selbst&#228;ndiges und planm&#228;&#223;iges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraussetzt.</p>
<p>An das Merkmal des gesch&#228;ftlichen Handelns sind auch keine zu hohen Anforderungen zu stellen: Im <strong>gesch&#228;ftlichen Verkehr</strong> handelt auch derjenige, der <strong>Privateigentum</strong> in einem gewissen Umfang verkauft, der &#252;ber das hinausgeht, was im <strong>privaten Verkehr</strong> &#252;blich ist (LG Berlin, GRUR-RR 2004, 16f.)</p>
<p>Wer also bei eBay auff&#228;llig oft &#228;hnliche und/oder neue Artikel verkauft, d&#252;rfte mit hoher Wahrscheinlichkeit als <strong>Unternehmer</strong> einzustufen sein.</p>
<p>Ebenso d&#252;rfte, wenn ein <strong>Fahrzeug auf dem Firmengel&#228;nde</strong> besichtigt und der  Kaufvertrag anschlie&#223;end in den <strong>B&#252;ror&#228;umen des Verk&#228;ufers</strong> unterzeichnet wird, selten ein Zweifel daran bestehen, dass der Verk&#228;ufer als <strong>gewerblicher Unternehmer</strong> gehandelt hat.</p>
<p>2.	Der <strong>Gew&#228;hrleistungsausschluss ist eine Allgemeine Gesch&#228;ftsbedingung</strong></p>
<p><a href="http://www.akk-kanzlei.de/2009/04/gewaehrleistung-garantie-ebay-anwalt-rechtsanwalt-internetrecht-frankfurt/">Der vollst&#228;ndige <strong>Gew&#228;hrleistungsausschluss</strong> ist f&#252;r neue Sachen gem&#228;&#223; §§ 475 Abs. 1 Satz 1 BGB respektive § 309 Nr. 8 Lit. b BGB ebenfalls unwirksam, wenn er eine <strong>Allgemeine Gesch&#228;ftsbedingung</strong> darstellt.</a> Allgemeine Gesch&#228;ftsbedingungen sind Regelungen, die den Vertragsinhalt gestalten sollten und f&#252;r eine Vielzahl von F&#228;llen vorformuliert sind. Die meisten <strong>Artikelbeschreibungen bei eBay sind Allgemeine Gesch&#228;ftsbedingungen</strong>, sofern der Verk&#228;ufer sie noch bei weiteren Angeboten verwendet hat.</p>
<p>3.	Es besteht eine <strong>Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung</strong></p>
<p>Der Verk&#228;ufer kann sich auf einen <strong>Gew&#228;hrleistungsausschluss</strong> auch dann nicht berufen, wenn er zuvor eine <strong>Garantie</strong> hinsichtlich des aufgetretenen Schadens abgegeben hat.</p>
<p>Viel h&#228;ufiger wird aber eine so genannte <strong>Beschaffenheitsvereinbarung</strong> vorliegen. <a href="http://www.akk-kanzlei.de/2009/04/gewaehrleistung-garantie-ebay-anwalt-rechtsanwalt-internetrecht-frankfurt/">Danach muss der Verk&#228;ufer zumindest f&#252;r die <strong>Eigenschaften der Kaufsache</strong> einstehen, die im Kaufvertrag vereinbart sind.</a> Dies kann zum Beispiel den <strong>Kilometerstand</strong> betreffen oder die <strong>Unfallfreiheit</strong>. Die <strong>Artikelbeschreibung bei eBay ist auch eine Beschaffenheitsvereinbarung</strong>. Wenn der Verk&#228;ufer dort einen Ring aus Wei&#223;gold beschreibt, muss er daf&#252;r einstehen, wenn sich das Material sp&#228;ter als Silber erweist.</p>
<p>4.	Dem Verk&#228;ufer war der <strong>Mangel bei Vertragsschluss</strong> bekannt</p>
<p>Wenn der Verk&#228;ufer den <strong>Mangel</strong> bei Vertragsschluss kennt und ihn dem K&#228;ufer nicht mitteilt, k&#246;nnte ein <strong>arglistiges Verschweigen</strong> im Sinne des § 444 BGB vorliegen, das den <strong>Gew&#228;hrleistungsausschluss</strong> ebenso unwirksam macht. Indizien f&#252;r ein <strong>arglistiges Verschweigen</strong> k&#246;nnen sich nach der Rechtsprechung beispielsweise ergeben, wenn der Verk&#228;ufer aufgrund tats&#228;chlicher Umst&#228;nde auf das Vorliegen eines Mangels hat schlie&#223;en m&#252;ssen (BGH NJW 1997, 270).</p>
<p>Wenn die von einer <strong>Privatperson</strong> gekaufte Ware somit einen ma&#223;geblichen <strong>Sachmangel</strong> aufweist, k&#246;nnte eine Pr&#252;fung des Sachverhalts durch einen entsprechend spezialisierten <strong>Rechtsanwalt</strong> mithin durchaus sinnvoll sein und bares Geld sparen.</p>
<p>Ihr Ansprechpartner: <a href="http://www.akk-kanzlei.de/rechtsanwaelte/rechtsanwalt-frankfurt-darmstadt-matthias-koch/">Rechtsanwalt Matthias Koch</a></p>
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		<title>Die Tricks der Autoh&#228;ndler beim Gebrauchtwagenkauf zum Ausschluss der Gew&#228;hrleistung</title>
		<link>http://www.akk-kanzlei.de/2009/10/die-tricks-der-autohaendler-beim-gebrauchtwagenkauf-zum-ausschluss-der-gewaehrleistung/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Oct 2009 17:20:50 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Immer wieder suchen uns Mandanten auf, die von einem H&#228;ndler einen Gebrauchtwagen erworben haben, der zwischenzeitlich den einen oder anderen Defekt aufweist. H&#228;ufig reagiert der H&#228;ndler abweisend, wenn der Kunde Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che reklamiert und behauptet, der Kunde habe keine derartigen Anspr&#252;che, da die Gew&#228;hrleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen worden sei. Hierzu ist klar zu sagen: Einen vollst&#228;ndigen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Immer wieder suchen uns Mandanten auf, die von einem <strong>H&#228;ndler</strong> einen <strong>Gebrauchtwagen</strong> erworben haben, der zwischenzeitlich den einen oder anderen <strong>Defekt</strong> aufweist. H&#228;ufig reagiert der H&#228;ndler abweisend, wenn der Kunde <strong>Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che</strong> reklamiert und behauptet, der Kunde habe keine derartigen Anspr&#252;che, da die <strong>Gew&#228;hrleistung</strong> im <strong>Kaufvertrag ausgeschlossen</strong> worden sei.<span id="more-704"></span><br />
Hierzu ist klar zu sagen: Einen vollst&#228;ndigen <strong>Ausschluss der Gew&#228;hrleistung</strong> gegen&#252;ber einem <strong>Verbraucher </strong>kann ein <strong>H&#228;ndler</strong> nicht vornehmen.<br />
Dies ist auch den meisten H&#228;ndlern bekannt. Um sich dennoch M&#246;glichkeiten zu verschaffen, berechtigte <strong>Gew&#228;hrleistungsbegehren</strong> der K&#228;ufer <strong>zur&#252;ckzuweisen</strong>, sind viele H&#228;ndler zwischenzeitlich sehr erfinderisch bei der Gestaltung von <strong>Kaufvertr&#228;gen</strong>.<br />
H&#228;ufig finden sich dort beispielsweise <strong>Formulierungen</strong> wie:</p>
<ul>
<li>„<em><strong>verkauft wie besichtigt</strong></em>“</li>
<li>„<em><strong>verkauft wie gesehen</strong></em>“<br />
oder</li>
<li>„<em><strong>verkauft wie probegefahren</strong></em>.“</li>
</ul>
<p>Solche Formulierungen d&#252;rften vor Gericht keinen Bestand haben, da sie letztlich einen <strong>Ausschluss der Gew&#228;hrleistung</strong> zur Folge h&#228;tten, was den gesetzlichen Vorgaben zum <strong>Schutz der Verbraucher</strong> eindeutig zuwider liefe.<br />
Zu unterscheiden sind solche Konstellationen allerdings von wirksamen „<strong>Beschaffenheitsvereinbarung</strong>“ im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB. Das Gesetz sieht dort folgende Regelung vor:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Die Sache ist frei von Sachm&#228;ngeln, wenn sie bei Gefahr&#252;bergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.“</em></p>
<p>Im Grundsatz bedeutet dies, wer ein Auto ohne R&#228;der kauft, darf sich wegen dieses Umstandes nicht auf Gew&#228;hrleistung berufen. Voraussetzung daf&#252;r ist allerdings sowohl die konkrete als auch die f&#252;r einen Verbraucher <strong>verst&#228;ndliche Benennung</strong> der <strong>vorhandenen Sch&#228;den</strong> vor Vertragsschluss.<br />
Ungen&#252;gend und damit wirkungslos d&#252;rften aber Formulierungen wie:</p>
<ul>
<li>„<em>Fahrzeug wird verkauft mit <strong>optischen und technischen M&#228;ngeln</strong>.“</em></li>
<li><em>„<strong>Vorhandene M&#228;ngel</strong> sind dem K&#228;ufer bekannt</em>.“</li>
</ul>
<p>Gleiches gilt, wenn der H&#228;ndler das Fahrzeug im Kaufvertrag schlicht etwa als „<em><strong>Unfallwagen</strong></em>“ oder „<em><strong>Bastlerfahrzeug</strong></em>“ bezeichnet.<br />
Letztlich kommt es auch hier immer auf den Einzelfall an, eine genaue Pr&#252;fung des Bestehens von <strong>Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;chen</strong> sollte daher einem auf diesem Gebiet spezialisierten Anwalt anvertraut werden.</p>
<p>Ihr Ansprechpartner: <a href="http://www.akk-kanzlei.de/rechtsanwaelte/rechtsanwalt-frankfurt-darmstadt-matthias-koch/">Rechtsanwalt Matthias Koch</a></p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://www.akk-kanzlei.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_16_16.png" width="16" height="16" alt="Share"/></a> </p>]]></content:encoded>
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		<title>Anspr&#252;che bei Sch&#228;den an Neuwagen oder Gebrauchtwagen – Gew&#228;hrleistung und Beweislastumkehr</title>
		<link>http://www.akk-kanzlei.de/2009/04/ansprueche-bei-schaeden-an-neuwagen-oder-gebrauchtwagen-gewaehrleistung-und-beweislastumkehr/</link>
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		<pubDate>Mon, 27 Apr 2009 14:31:08 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Bei M&#228;ngeln an Neuwagen und Gebrauchtwagen gelten sechs Monate Beweislastumkehr, sofern vom H&#228;ndler erworben wurde. Diese Vermutung wirkt allerdings nur in zeitlicher Hinsicht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das <strong>Auto</strong> ist der Deutschen liebstes Kind. Deshalb und nat&#252;rlich auch wegen der meist hohen Kosten eines <strong>Neu- oder Jahreswagens</strong>, erwartet der K&#228;ufer beim Auto eine besonders hohe Qualit&#228;t und Zuverl&#228;ssigkeit. Dies gilt umso mehr, wenn beim <strong>H&#228;ndler</strong> erworben wird. Erf&#252;llt der Wagen diese Anspr&#252;che nicht, stellt sich f&#252;r den <strong>K&#228;ufer</strong> die Frage nach seinen Rechten.</p>
<p><span id="more-592"></span><br />
<strong>Zwei Jahre Garantie</strong> – so lautet der Grundsatz, der gemeinhin bekannt ist. Dies ist jedoch nur die halbe Wahrheit, denn der H&#228;ndler kann seine gesetzlichen <strong>Gew&#228;hrleistungspflichten</strong> einschr&#228;nken. Bei <strong>Gebrauchtfahrzeugen</strong> ist gegen&#252;ber <strong>Verbrauchern</strong> eine Begrenzung der <strong>Gew&#228;hrleistung</strong> auf ein Jahr zul&#228;ssig.<br />
Unabh&#228;ngig davon, ob die <strong>Gew&#228;hrleistung</strong> im Einzelfall ein oder zwei Jahre betr&#228;gt, die bedeutsame Phase der <strong>Beweislastumkehr</strong> dauert immer nur <strong>sechs Monate</strong>. F&#252;r <strong>M&#228;ngel</strong>, die w&#228;hrend dieser Periode auftreten, wird vermutet, dass diese auch schon am Tage der &#220;bergabe vorhanden waren. Nur daf&#252;r n&#228;mlich muss der <strong>Verk&#228;ufer</strong> einstehen, f&#252;r <strong>Defekte</strong>, die schon bei <strong>&#220;bernahme des Fahrzeugs</strong> durch den <strong>K&#228;ufer</strong> vorhanden waren und sich lediglich sp&#228;ter gezeigt haben.</p>
<p>Dies kann &#252;brigens, entgegen landl&#228;ufiger Ansicht auch <strong>Sch&#228;den an Verschlei&#223;teilen</strong> umfassen, jedenfalls dann, wenn diese etwa auf <strong>vorzeitige Materialerm&#252;dung oder einen anderen Materialfehler</strong> zur&#252;ckzuf&#252;hren sind. Kann der <strong>Verk&#228;ufer</strong> innerhalb des ersten <strong>halben Jahres</strong> dagegen nachweisen, dass die aufgetretenen <strong>Sch&#228;den</strong> beispielsweise durch unsachgem&#228;&#223;en Gebrauch entstanden sind, muss er die <strong>Kosten der Beseitigung</strong> nicht tragen.</p>
<p>Derartige Nachweise werden im Regelfall durch Einschaltung eines <strong>Sachverst&#228;ndigen </strong>erbracht. Kann dieser nicht zweifelsfrei feststellen, ob der eingetretene <strong>Schaden</strong> schon bei <strong>&#220;bergabe</strong> vorhanden war oder erst danach entstanden ist, geht dies wegen der <strong>Beweislastumkehr</strong> zu Lasten des <strong>Verk&#228;ufers</strong>.</p>
<p>Was aber gilt nun, wenn der <strong>Sachverst&#228;ndige</strong> zu dem Ergebnis kommt, dass mehrere alternative Ursachen f&#252;r die Entstehung des <strong>Mangels</strong> gleich wahrscheinlich sind, von denen eine zwingend erst nach <strong>&#220;bergabe</strong>, wie etwa durch <strong>unsachgem&#228;&#223;en Gebrauch</strong> gesetzt worden sein kann?<br />
Hierzu hat der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich in einer wegweisenden Entscheidung festgestellt, dass die <strong>Grunds&#228;tze der Beweislastumkehr</strong> lediglich in zeitlicher Hinsicht wirken, nicht jedoch f&#252;r die <strong>Ursache des Mangels</strong> als solche. Steht also, wie in dem dem BGH vorgelegten Sachverhalt fest, dass ein Teil eines <strong>Gebrauchtwagens</strong> erst kurz vor &#220;bergabe durch ein neues ersetzt worden war und nunmehr durch einen Materialfehler ebenso gut wie durch einen Fahrfehler zu Schaden gekommen sein kann, hilft dem K&#228;ufer die Beweislastumkehr nicht weiter.</p>
<p>Diese Klarstellung durch die h&#246;chstrichterlichen Rechtsprechung macht erneut deutlich, dass die <strong>Durchsetzung von Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;chen</strong> in rechtlicher Hinsicht auch in den ersten sechs Monaten kein Selbstl&#228;ufer ist und daher, zumindest wenn die Kaufsache eine erhebliche Investition bedeutet hat, in die H&#228;nde eines auf diesem Gebiet erfahrenen <strong>Rechtsanwalts</strong> geh&#246;rt.</p>
<p>Ihr Ansprechpartner: <a href="http://www.akk-kanzlei.de/rechtsanwaelte/rechtsanwalt-frankfurt-darmstadt-matthias-koch/">Rechtsanwalt Matthias Koch</a></p>
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		<title>&#196;rger mit dem Gebrauchtwagen &#8211; M&#228;ngel und Gew&#228;hrleistung beim Autokauf</title>
		<link>http://www.akk-kanzlei.de/2009/04/aerger-mit-dem-gebrauchtwagen-maengel-und-gewaehrleistung-beim-autokauf-rechtsanwalt-anwalt-autorecht/</link>
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		<pubDate>Wed, 08 Apr 2009 18:18:28 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Rechte der K&#228;ufer von Gebrauchtfahrzeugen bei M&#228;ngeln verst&#228;ndlich dargestellt von Rechtsanwalt Koch]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Der Kauf eines Gebrauchtwagens wird oft in der Erwartung get&#228;tigt, gute Qualit&#228;t zu einem g&#252;nstigen Preis zu erwerben. Und diese Annahme ist auch berechtigt: oft lassen sich insbesondere bei Jahreswagen stattliche Ersparnisse im Vergleich zu einem fabrikneuen KFZ erreichen.</h1>
<p>Verdruss stellt sich aber ein, wenn der <strong>Wagen</strong> aber schon kurz nach dem <strong>Kauf</strong> <strong>reparaturbed&#252;rftig</strong> wird.<span id="more-287"></span></p>
<p>Leider kommt es immer wieder vor, dass der neue Gebrauchte schon nach kurzer Zeit Schwierigkeiten macht. Pl&#246;tzlich zeigen sich diverse Macken und <strong>teure</strong> <strong>Reparaturen</strong> werden erforderlich. H&#228;ufig zeigt sich der <strong>Verk&#228;ufer</strong> dann wenig kooperativ.</p>
<p>In dieser Situation fragt sich der <strong>K&#228;ufer</strong>, ob ihm <strong>Anspr&#252;che</strong> gegen den <strong>Verk&#228;ufer</strong> zustehen.</p>
<p>Grunds&#228;tzlich ist dabei zu unterscheiden, ob der <em><strong>PKW</strong></em> von einem <strong>H&#228;ndler</strong> oder <strong>von privat</strong> erworben wurde. W&#228;hrend <strong>Privatleute</strong> beim <strong>Verkauf</strong> eines <strong>gebrauchten KFZ</strong> die <strong>Gew&#228;hrleistung f&#252;r Sachm&#228;ngel</strong> vollst&#228;ndig ausschlie&#223;en k&#246;nnen, besteht diese M&#246;glichkeit f&#252;r einen <strong>Unternehmer</strong> dann nicht, wenn er den <strong>Wagen</strong> an einen <strong>Verbraucher</strong> verkauft.</p>
<p><strong>Verbraucher</strong> ist dabei jede nat&#252;rliche Person, die ein Rechtsgesch&#228;ft zu einem Zwecke abschlie&#223;t, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbst&#228;ndigen beruflichen T&#228;tigkeit zugerechnet werden kann.</p>
<p>Hat ein <strong>Unternehmer</strong> das <strong>Auto</strong> verkauft und ein Verbraucher gekauft, so muss der Unternehmer <strong>mindestens ein Jahr</strong> lang die <em><strong>Gew&#228;hrleistung</strong></em> f&#252;r das <strong>Fahrzeug</strong> &#252;bernehmen.</p>
<p>Das bedeutet, dass der <strong>Verk&#228;ufer</strong> ein Jahr lang daf&#252;r einzustehen hat, dass der Kaufgegenstand bei <strong>&#220;bergabe frei von Sachm&#228;ngeln</strong> war. Tritt innerhalb dieses Jahres ein <strong>Mangel</strong> auf, ist dieser nur dann ma&#223;geblich, wenn er bereits bei <strong>&#220;bergabe</strong> vorhanden war und sich lediglich sp&#228;ter gezeigt hat.</p>
<p>Hier greift das <strong>Gesetz</strong> dem <strong>Verbraucher</strong> unter die Arme, indem es bestimmt, dass bei M&#228;ngeln, die sich innerhalb der <strong>ersten sechs Monate</strong> nach <strong>&#220;bergabe</strong> zeigen, grunds&#228;tzlich <strong>vermutet</strong> wird, dass diese auch schon bei <strong>&#220;bergabe</strong> vorhanden waren.</p>
<p>In diesem Fall m&#252;sste der <strong>Unternehmer</strong> das <strong>Gegenteil</strong> unter Beweis stellen.</p>
<p>Zun&#228;chst muss aber der <strong>Verbraucher</strong> beweisen, dass &#252;berhaupt ein <strong>Mangel</strong> vorhanden ist. Hierbei ist der Vergleichsma&#223;stab entscheidend.</p>
<p>Der <strong>K&#228;ufer</strong> eines <strong>Gebrauchtwagens</strong> kann nicht verlangen, dass das erworbene Fahrzeug in jeder Hinsicht der <strong>Qualit&#228;t eines Neuwagens</strong> entspricht. In Abh&#228;ngigkeit von <strong>Alter und Laufleistung</strong> sind gewisse Einschr&#228;nkungen hinzunehmen.</p>
<p>Die Feststellung, ob ein <strong>Mangel</strong> eine Abweichung vom Zustand des <strong>Durchschnittsautos</strong> aus der Menge <strong>vergleichbarer Altwagen</strong> darstellt, kann nur ein <strong>Sachverst&#228;ndiger</strong> treffen.</p>
<p>Grunds&#228;tzlich kann ein solches Gutachten vom K&#228;ufer bei jedem <strong>Gutachter</strong> beauftragt werden. Vor <strong>Gericht</strong> hat es allerdings dann nur geringen <strong>Beweiswert</strong>.</p>
<p>Sinnvoll kann es daher sein, den Sachverst&#228;ndigen vom Gericht im Wege eines <strong>selbst&#228;ndigen Beweisverfahrens</strong> bestimmen zu lassen. Dieses bietet f&#252;r den <strong>K&#228;ufer</strong> zahleiche Vorteile. Der wichtigste ist dabei, dass es im Prozess f&#252;r beide Parteien bindend verwertet werden kann. Au&#223;erdem wird durch ein solches <strong>Gutachten</strong> die <strong>Verj&#228;hrung gehemmt</strong>.</p>
<p>Gelingt dem K&#228;ufer auf diese Weise der <strong>Nachweis des Sachmangels</strong>, so kommt die <strong>Geltendmachung von Gew&#228;hrleistungsrechten</strong>, wie etwa <strong>Nachbesserung, R&#252;ckabwicklung, Minderung oder Schadensersatz</strong> in Betracht.</p>
<p>Die <strong>Kosten</strong> des <strong>selbst&#228;ndigen Beweisverfahrens</strong> bewegen sich nur geringf&#252;gig &#252;ber denen eines <strong>Privatgutachtens</strong>. Besitzt der <strong>K&#228;ufer</strong> eine <strong>Rechtsschutzversicherung</strong>, kommt diese in vielen F&#228;llen f&#252;r die Unkosten auf.</p>
<p>Zudem werden die Kosten eines selbst&#228;ndigen Beweisverfahrens im sp&#228;teren Prozess als Kosten der Hauptsache behandelt und von der Kostenentscheidung erfasst. Gibt also das Gericht dem <strong>K&#228;ufer</strong> recht, hat der <strong>Verk&#228;ufer</strong> die <strong>Kosten</strong> zu tragen.</p>
<p>Um die prozessualen H&#252;rden, die ein selbst&#228;ndiges Beweisverfahren und der anschlie&#223;ende Prozess mit sich bringt, zu &#252;berwinden, ist es ratsam, die Konsultation eines <strong>Rechtsanwalts</strong> in Erw&#228;gung zu ziehen.</p>
<p>Ihr Ansprechpartner: <a href="http://www.akk-kanzlei.de/rechtsanwaelte/rechtsanwalt-frankfurt-darmstadt-matthias-koch/">Rechtsanwalt Matthias Koch</a></p>
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