Die Tricks der Autohändler beim Gebrauchtwagenkauf zum Ausschluss der Gewährleistung
Mittwoch, den 7. Oktober 2009Immer wieder suchen uns Mandanten auf, die von einem Händler einen Gebrauchtwagen erworben haben, der zwischenzeitlich den einen oder anderen Defekt aufweist. Häufig reagiert der Händler abweisend, wenn der Kunde Gewährleistungsansprüche reklamiert und behauptet, der Kunde habe keine derartigen Ansprüche, da die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen worden sei. (mehr…)
