Kündigung bei verspäteter Krankmeldung
Eine wiederholt verspätete Krankmeldung kann zur Kündigung führen.
Arbeitnehmer sind stets gut beraten im Falle einer Erkrankung ihrer Verpflichtung, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber mitzuteilen, unverzüglich nachzukommen.
„Unverzüglich bedeutet die Arbeitsunfähigkeit bereits zu Beginn der betrieblichen Arbeitszeit dem Arbeitgeber anzuzeigen und nicht etwa erst nach einem etwaigen Arztbesuch“.
Um im Streitfalle die Mitteilung an den Arbeitgeber nachweisen zu können empfiehlt sich zu einer telefonischen Mitteilung eine weitere Benachrichtigung per Fax oder Email.
Jüngst hat das LAG Hamm, Urt. v. 02.09.2005 – 13 Sa 991/05 ausgeurteilt:
„Der wiederholte Verstoß gegen die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitzuteilen, ist nach vergeblicher Abmahnung an sich geeignet, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen“.
Der Verstoß gegen die Verpflichtung, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitzuteilen, kann daher zur Kündigung führen.
Von einer Kündigung betroffene Arbeitnehmer sollten unmittelbar nach Zugang der Kündigung fachkundigen Rat einholen, da der Rechtsweg nach Ablauf einer Klagefrist von drei Wochen nicht mehr gegeben ist.
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Am 3. Dezember 2009 um 13:37 Uhr
Könnte die Telefonrechnung oder der Anrufspeicher des Handys nicht auch als Beweis gelten? Angenommen, man kann nachweisen, dass man an dem Tag direkt morgens in der Firma angerufen hat, wäre das doch auch ein Indiz, selbst wenn der Inhalt des Gesprächs dadurch nicht klar wird – bei dem kleinen Ausdruck vom Fax ist das ja auch nicht so.