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Ich wurde abgemahnt

Ich wurde abgemahnt – wie muss ich mich verhalten?

Abmahnung – Abmahnwelle – Abmahnanwalt. In Zeiten des Internet stolpern nicht nur Unternehmen, sonder vermehrt auch Privatpersonen über diese Begriffe. Gerade Nutzer von Tauschbörsen, Homepage-Betreiber, Blogger und auch verstärkt Verkäufer in Internet-Auktionshäusern wie z.B. eBay sind potentiell gefährdet, Adressat einer Abmahnung zu werden. Hierbei werden Sie als Inhaber des Internetanschlusses in Anspruch genommen. Es wird dabei nicht unterschieden, ob Sie auch Verursacher sind. Die dabei geltend gemachten Forderungen können mehrere tausend Euro betragen.

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist zunächst nichts anderes als die Aufforderung einer Partei an eine andere Partei, ein bestimmtes, aus ihrer Sicht rechtswidriges Verhalten zu unterlassen. Ihr beigefügt ist zumeist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, mit der sich der Abgemahnte verpflichtet, das Verhalten künftig unter Androhung einer Vertragsstrafe zu unterlassen. Wichtig an dieser Stelle ist, dass eine Abmahnung lediglich die Rechtsauffassung der Partei darstellt, die die Abmahnung verschickt. Längst nicht jede Abmahnung ist bei näherer Überprüfung auch gerechtfertigt; mögen auch noch so viele Gerichtsentscheidungen in der Abmahnung zitiert werden.

Kann ich mich dagegen wehren?

Zunächst ist anzumerken, dass Ihnen eine Abmahnung ohne jegliche gerichtliche Überprüfung zugesandt wird und lediglich die Rechtsauffassung der gegnerischen Partei wiedergibt. Bei weitem nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt.
Die Medienindustrie macht zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend. Diese Forderungen sind nicht jedem Fall und auch nicht in jeder Höhe berechtigt. Bei der Überprüfung dieser Forderung sind wir gerne auch sehr kurzfristig behilflich.
Zudem geht die geforderte Unterlassungserklärung vielfach zu weit. Damit würden Verpflichtungen eingegangen, die nicht zwingend erforderlich sind.
Es kommt stets auf Ihren persönlichen Einzelfall an. Eine Aussage zu den Möglichkeiten der Abwehr der Forderungen ist erst nach einer Prüfung Ihres Falls möglich. Sprechen Sie uns dazu an.
Keinesfalls sollten Sie die Abmahnung einfach ignorieren. Es besteht dann das Risiko, dass die Gegenseite dann gegen Sie eine sog. einstweilige Verfügung erwirkt.

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