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Bei Anruf Gewinnchance

Wenn sich am Telefon Gewinnchancen eröffnen, sind dies meist vor allem die der mit unterdrückter Rufnummer anrufenden Anbieter von Gewinnspielen. Gerade in letzter Zeit geht die Telefonmarketing-Mafia wieder auf die Jagd nach verunsicherten Verbrauchern. Die Maschen ähneln sich: häufig wird einfach nebulös behauptet, man habe sich „im Internet“ für ein Gewinnspiel registriert oder habe „vor einigen Wochen“ mit Frau XY telefoniert und die Teilnahme am Gewinnspiel vereinbart.


Viele Verbraucher, die von dem unerwarteten Anruf erst einmal einigermaßen überrumpelt sind, denken zunächst angestrengt nach, wo sie sich möglicherweise versehentlich registriert haben könnten. Genauere Auskünfte liegen aber auch dem Anrufer nicht vor, der auch nur am Bildschirm sehe, dass sich der Telefonteilnehmer „jedenfalls registriert“ habe. Sodann sollen die persönlichen Daten des Angerufenen „abgeglichen“, treffender ausgedrückt, dem Anrufer herausgegeben werden, selbstverständlich einschließlich Bankverbindung.
Die Empfehlung für das Verhalten bei solchen Anrufen ist so oft wiederholt wie eindeutig:

  • Keine persönlichen Daten herausgeben!
  • Auflegen!

Rein rechtlich bewegen sich die Anbieter auf dünnem Eis, da das Anrufen von Verbrauchern zum Zwecke der Werbung illegal ist. Grundsätzlich kann der Angerufene dieses Verhalten kostenpflichtig abmahnen lassen und die anrufende Firma zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern. Dies scheitert in der Praxis häufig an der Schwierigkeit des Nachweises des Anrufes. Da üblicherweise auch die Telefonnummer des Anrufers nicht freigegeben ist, stellt auch die Ermittlung der Person des Anrufers sowie dessen Anschrift schon eine nennenswerte Hürde dar.
Umgekehrt allerdings ist es Sache des Anrufers, zu beweisen, dass es im Rahmen des Telefonats zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll. Dies dürfte in der Praxis ebenso schwerfallen, da auch der Anrufer nicht mit einem Mitschnitt des Gesprächs aufwarten kann. Eine solche Aufzeichnung würde den Anrufer gleichzeitig als illegalen Initiator des Telefonats ausweisen. Zudem wäre das dann häufig vorliegende unerlaubte Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes schon für sich genommen eine Straftat.
Sollte es dennoch zu ungenehmigten Abbuchungen von der Bankverbindung des Angerufenen kommen, reicht eine kurze Benachrichtigung der Bank um diese rückgängig zu machen. Gegen die folgenden Briefe des Anbieters und dessen beauftragten Inkassobüros hilft vor allem Gelassenheit. Und Ihr Anwalt.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Matthias Koch

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3 Reaktionen zu “Bei Anruf Gewinnchance”

  1. Anna

    Ich werde dauernd von diesen anrufen belästigt. Mein problem ist das ich oft und grade im sommer bei gewinnspielen mitmachen z.B. in kaufhäusern oder so
    wenn das dann wirklich ist müssten mir die ja was zusenden mal sehen ob das beim nächsten anruf klappt.
    im allgemeinen muss ich zugeben es ist auch mit klarem verstand schwer jemanden der sagt du hast ein auto gewonnen abzuwimmeln scheiße sind diese firmen troztdem

  2. Alexander Bartneck

    Hallo, ich habe ein Problem mit der Firma “GWinnchance”.
    Ich habe mich vor einigen Monaten kostenlos da angemeldet und auch kostenlos mit gespielt . Dann habe ich leider vergessen mich abzumelden und mußte dann für 55€ mtl. Lotto mitspielen.
    Dann habe ich telefonisch gekündigt und man sagte mir das ich über die Kündigung noch Unterlage zu geschickt bekomme. Es ist nichts gekommen. Nun habe ich wieder einen Anruf von “Gwinnchance” bekommen ob ich bis Dezember verlängern will.
    Das Gespräch wurde aber leider unterbrochen (gewollt oder ungewollt?). Ich habe daraufhin versucht die Nummer wieder anzurufen (01805/988710) aber habe keinen Kontakt bekommen.
    Ich bin arbeitslos und habe deshalb kein Geld für sowas.
    Was soll ich also tun?
    Bitte helfen sie mir.
    Mit freundlichen Grüßen
    Alexander Batneck

  3. Johannes Grodde

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    auch ich bin ein Opfer der Gwinchance. Obwohl ich den Vertrag schriftlich, und per Einschreiben, dorthin geschickt habe, sind wiederum 55,00 € abgezogen worden. Nun habe ich nochmals eine Kündigung und Entzug der Einzugsermächtigung (wie diese sie erhalten haben, mir ein Rätsel)an diese geschickt. Wie kann ich weiter verfahren, damit ich mein Geld zurückbekomme? Ich habe eine Rechtschutzversicherung bei der DEURAG. Mit freundlichen Grüßen Johannes Grodde

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