Schnelle und effektive Durchsetzung berechtigter Ansprüche nach einem Verkehrsunfall
Es liegt auf der Hand, dass Versicherungen zunächst bestrebt sind, Kosten einzusparen. Schnell bieten Haftpflichtversicherungen daher Geschädigten an, die Regulierung des Verkehrsunfalles zu übernehmen. Dies führt regelmäßig immer wieder dazu, dass der Geschädigte um seine berechtigten Ansprüche gebracht wird.
Sie als Geschädigter eines Verkehrsunfalles haben grundsätzlich nach § 249 Satz 1 BGB einen Anspruch auf Schadenersatz durch „Naturalrestitution“. Dies bedeutet für Sie als Geschädigter eines Verkehrsunfalles, dass der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung als Gesamtschuldner den Zustand herzustellen haben, der bestehen würde,wenn der zum Ersatz verpflichtende Zustand nicht eingetreten wäre.
Bei einem Verkehrsunfall stehen dem Geschädigten zahlreiche Ansprüche zu. Insbesondere sind hierbei zu nennen:
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Reparaturkosten
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Kosten eines Sachverständigengutachtens
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Anwaltskosten
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Mietwagenkosten
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Nutzungsausfall
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Wertminderung Ihres Fahrzeuges
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allgemeine Kostenpauschale
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andere Sachschäden.
Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass ein juristischer Laie schnell mit der Regulierung eines Verkehrsunfalles überfordert ist. Zudem sollten Sie bedenken, dass die Regulierung teilweise viel Zeit kostet – Ihre kostbare Zeit, die Sie nicht bezahlt bekommen.
Daher lieber gleich einen Rechtsanwalt mit der Regulierung eines Verkehrsunfalles beauftragen.
Denn die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen injeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Wir setzen für Sie sowohl außergerichtlich als auch im Fall der Fälle gerichtlich Ihre berechtigten Ansprüche aus einem Verkehrsunfall gegen den jeweiligen Unfallverursacher schnell und effektiv durch.
Wir als moderne Anwaltskanzleien sind in der Lage, Ihnen ohne aufwändigen Kanzleibesuch und ohne nervenden Papierkrieg zu helfen.
Gerne können Sie uns über neue Internetplattform der Verkehrsanwälte Ihren Daten für eine Schadenregulierung bequem und schnell auf elektronischem Wege übermitteln- ganz ohne aufwendigen Kanzleibesuch.
Das übermitteln der Daten ist unverbindlich und es entsteht kein Mandatsverhältnis. Nach Eingang der Daten werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Philipp Krasel
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