Kündigungsschutz sofort!
Bei Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber gilt es grundsätzlich keine Zeit zu verlieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Wir vertreten Ihre Rechte im Falle eine Kündigung durch den Arbeitgeber – schnell und unbürokratisch! In Kündigungssachen steht Ihnen einer unserer Rechtsanwälte direkt (auch am Wochenende) telefonisch als Ansprechpartner für ein erstes Informationsgespräch zur Verfügung.
Wählen Sie hierzu einfach unsere Notfallnummer 0170/2209783.
Sofern wir Sie als Mandanten begrüßen dürfen, werden wir umgehend die rechtlich notwenigen Schritte ergreifen. Eine Kündigungsschutzklage wird, soweit zur Sicherung Ihrer Rechte erforderlich, in der Regel noch am selben Tag gefertigt und fristwahrend beim Arbeitsgericht eingereicht. Um Ihre Angelegenheit zu beschleunigen, können Sie gerne unseren Fragebogen für Kündigungsschutzsachen nutzen:
Fragebogen Kündigungsschutzsachen (PDF-Datei 24 KB)
Zusammen setzen wir Ihre berechtigten Ansprüche durch.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Krasel in Frankfurt.
Sie können auch eine E-Mail direkt an die Adresse krasel[at]akk-kanzlei.de senden.
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